Intern
Studierendenvertretung

Wie wird gewählt?

Geregelt ist das Wahlverfahren durch Art. 27 Abs. 2 S. 1 BayHIG i.V.m. §§ 40 ff. Grundordnung.

Da es immer wieder zu einer großen Anzahl an ungültigen Stimmen kommt, beachtet bitte folgende Tipps, damit Eure Stimmabgabe nicht aus Versehen verloren geht!

Ihr habt folgende Stimmenanzahl in den verschiedenen Stimmabgaben:

Senat: zwei

weitere Vertreter:innen im Studierendenparlament:   20

Fachschaftssprecher:innen:   zwei bzw. vier1

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1 an der Fakultät für Humanwissenschaften und in der Medizinischen Fakultät


Kumulieren, panaschieren, Listenkreuz

Unter Kumulieren (-> lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit, mehrere Stimmen für eine Person abgeben zu können, um deren Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern.
Maximal jeweils drei Eurer Stimmen dürft Ihr auf eine Person vereinen.

Panaschieren ist ebenfalls möglich (-> frz. panacher – mischen), also die Vorgehensweise, seine Stimmen auf Personen zu verteilen, die auf verschiedenen Listen kandidieren.

Natürlich ist es auch erlaubt, einfach einem Wahlvorschlag alle Stimmen zu geben.

Wichtig ist, dass die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen nicht die Zahl der erlaubten Stimmen pro Wahlzettel überschreitet (siehe oben). Zur Illustration folgen hier einige Beispiele, allerdings mit anderen Gesamtzahlen.