Intern
Büro der Universitätsfrauenbeauftragten

Geschlechtergerechte Sprache

Mit einem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 19.3.2024 wurde die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaates Bayern geändert. Die Verwendung von Wortbinnenzeichen, wie beispielsweise Doppelpunkte, die Menschen jenseits der binären Geschlechter adressieren, wurde untersagt. Dies gilt an Universitäten, wenn sie als staatliche Einrichtung agieren, also z.B. für amtlichen Schriftverkehr. Forschung und Lehre sind weiterhin in der Sprachwahl frei und der Sprachleitfaden der JMU behält seine Gültigkeit.

Wir fordern auf, weiterhin gendersensible Sprache im universitären Miteinander zu verwenden, auch gerne mit Wortbinnenzeichen, um alle Geschlechter respektvoll adressieren zu können, die Wissenschaftsfreiheit zur Verwendung gendersensibler Sprache zu nutzen, und dort, wo Verbote einschränken, verbliebene Möglichkeiten gendersensibler Formulierungen konsequent anzuwenden.

Weitere Stellungnahmen verschiedener Interessensvertretungen finden Sie auf der Seite der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen, auf der Home-Page der Universitätsfrauenbeauftragten der LMU München, in der Pressemitteilung des studentischen Konvents der Universität Augsburg, in der Stellungnahme der StuVe der LMU, auf der Home-Page der GEW Bayern, auf der Seite der ver.di sowie auf der Seite "Verfassungsblog".