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Als Sachverständige in Berlin

03.05.2022

Die Würzburger Juraprofessorin Stefanie Schmahl ist zum Mitglied einer Kommission des Bundestags bestellt worden. Diese soll unter anderem Vorschläge für eine Verkleinerung des Bundestags entwickeln.

Porträtfoto von Professorin Stefanie Schmahl.
Stefanie Schmahl ist eine von 13 Sachverständigen in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. (Bild: Linda Blaschke)

Die Präsidentin des Deutschen Bundestages hat Stefanie Schmahl, Juraprofessorin an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU), als eine von 13 Sachverständigen in die Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit bestellt. Die Einsetzung der Reformkommission ist dem Deutschen Bundestag in Paragraf 55 des Bundeswahlgesetzes aufgegeben. Die konstituierende Sitzung der Kommission fand am 7. April 2022 statt.

Schmahl ist Inhaberin des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht und war bereits seit Juni 2021 Mitglied der gleichnamigen Reformkommission in der 19. Legislaturperiode. Diese konnte allerdings wegen der Neuwahl des 20. Deutschen Bundestages nur zweimal tagen und über Leitfragen für die weitere Arbeit beraten.

Außerdem war Schmahl von 2011 bis 2013 Mitglied der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts beim Deutschen Bundestag. Ihr ist es ein besonderes Anliegen, dass die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes, die für eine bislang historisch einmalige Epoche der Freiheit und der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland steht, auch im Wandel der Zeiten funktionsfähig und wirksam bleibt.

Aufgaben der Kommission

Aufgabe der Kommission ist es, auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl Vorschläge zu erarbeiten, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten bewirken. Außerdem soll die Kommission verfassungskonforme Empfehlungen erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag erreicht werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kommissionsarbeit besteht in der Modernisierung der Parlamentsarbeit. In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission insbesondere mit den Möglichkeiten der Digitalisierung für die Arbeit des Parlaments beschäftigen. Zudem sollen gesellschaftliche Reformdebatten – etwa zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, zur Dauer der Legislaturperiode, zur Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin und zur Bündelung von Wahlterminen – aufgegriffen und Empfehlungen zu diesen erarbeitet werden.

Zusammensetzung der Kommission

Die Kommission besteht aus 26 Mitgliedern. Sie setzt sich aus 13 Abgeordneten (vier Abgeordnete der SPD-Fraktion, drei Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, je zwei Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion sowie je einem Mitglied der Fraktionen AfD und Die Linke) und einer gleichen Anzahl von Sachverständigen zusammen. Die Sachverständigen wurden ganz überwiegend im Einvernehmen der Fraktionen benannt. Als paritätische Vorsitzende der Kommission wurden der SPD-Abgeordnete Dr. Johannes Fechner und die CDU-Abgeordnete Nina Warken gewählt.

Die Kommission soll dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen. Spätestens zum 31. August 2022 soll die Kommission einen Zwischenbericht erstatten.

Weitere Informationen

Kontakt

Prof. Dr. Stefanie Schmahl, Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, T: +49 931 31-82323, schmahl@jura.uni-wuerzburg.de

Von Gunnar Bartsch

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