Intern
  • Eine Studentin fährt auf ihrem Roller zur Uni.
  • none

Barrierefrei zum Miteinander

25.07.2023

Wie lässt sich das Thema „Barrierefreiheit“ in Fortbildungsprogramme integrieren? Antworten unter anderem auf diese Frage gibt ein neuer Leitfaden. Federführend bei dessen Entwicklung war die Universität Würzburg.

2019 wurde der Leitfaden das erste Mal aufgelegt. Jetzt ist eine neue, überarbeitete Version erschienen, die um zwei wichtige Kapitel ergänzt wurde.
2019 wurde der Leitfaden das erste Mal aufgelegt. Jetzt ist eine neue, überarbeitete Version erschienen, die um zwei wichtige Kapitel ergänzt wurde. (Bild: Bayerische Staatsregierung)

Angebote zur Barrierefreiheit in Fortbildungsprogramme integrieren und die Sensibilität für Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung fördern: Das sind die Ziele eines Leitfadens, der im Juli 2019 im bayerischen Staatssekretärsausschuss „Bayern barrierefrei“ vorgestellt wurde.

Jetzt gibt es eine neue, überarbeitete Version des Leitfadens, die außerdem um zwei wichtige Kapitel ergänzt wurde: „Psychische Erkrankungen“ und „Barrierefreie Kommunikation in Webkonferenzen“.

Inhaltliche Ausarbeitung durch die KIS

Entwickelt hat den Leitfaden eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Die inhaltliche Ausarbeitung erfolgte durch die „Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung“ KIS der Universität Würzburg im Rahmen des Forschungs- und Praxisverbunds „Inklusion an Hochschulen und barrierefreies Bayern“.

Der Leitfaden soll dazu beitragen, allen Menschen in Bayern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. „Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung überall ganz selbstverständlich teilhaben. Inklusion bedeutet nicht nur, dass sich die Menschen zugehörig fühlen, sondern dass sie tatsächlich Teil der Gemeinschaft sind – mittendrin statt nur dabei!“, schreiben Ministerin Ulrike Scharf, Unipräsident Paul Pauli und KIS-Leiterin Sandra Mölter in ihrem Vorwort.

Psychische Krankheiten sind nicht auf den ersten Blick sichtbar

Dass nun auch psychische Erkrankungen in den Leitfaden aufgenommen wurden, habe einen einfachen Grund, sagt Sandra Mölter. „Auch bei psychischen Krankheiten kann es sich um Behinderungen handeln, obwohl diese in der Regel nicht auf den ersten Blick sichtbar sind“, so die Leiterin der KIS.

Dabei seien die Betroffenen häufig in der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt oder müssen Medikamente einnehmen, die ihre Leistungsfähigkeit, Konzentration und Ausdauer beeinträchtigen. Dementsprechend geht der Leitfaden auf eine Vielzahl psychischer Erkrankungen ein und stellt diese jeweils kurz vor – angefangen bei affektiven Störungen, wie beispielsweise einer Depression, über neurotische und Belastungsstörungen, wie etwa einer Angststörung, bis zur Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder der Autismus-Spektrum-Störung.

Fließende Übergänge zwischen seelisch gesund und krank

Psychische Erkrankungen unterscheiden sich in einem wesentlichen Merkmal von anderen Formen der Behinderung – auch darauf geht der Leitfaden ein: „Die Übergänge zwischen seelisch gesund und krank oder zwischen seelisch krank und psychisch behindert sind fließend“, erklärt Sandra Mölter. Jemand, der heute gesund ist, könne morgen eine psychische Erkrankung entwickeln und in der Folge, bei längerer Dauer, eine psychische Behinderung.

Umgekehrt gelte aber auch: Wer psychisch behindert oder krank war, kann wieder gesund werden und ohne besondere Symptome und Probleme am Leben der Gesellschaft teilhaben. Aus diesem Grund vermeiden viele Betroffene und ihre Angehörigen, aber auch manche Fachleute den Begriff der „Behinderung“, weil sie ihn als stigmatisierend empfinden. Häufig wird dann von „Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung“ gesprochen.

Wichtige Arbeitshilfe und Nachschlagewerk

„Der Leitfaden soll Fortbildungsverantwortlichen praktische Tipps und Hilfen an die Hand geben“, sagt Sandra Mölter, Leiterin der KIS. Er informiert über die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit und enthält Empfehlungen für relevante und bewährte Fortbildungsinhalte sowie eine Checkliste zur barrierefreien Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und kann als Arbeitshilfe und Nachschlagewerk dienen, so Mölter.

Die einzelnen Kapitel beschäftigen sich mit Themen wie beispielsweise dem allgemeinen rechtlichen Rahmen zur Barrierefreiheit, Aspekten der baulichen Barrierefreiheit oder Anforderungen unterschiedlicher Behinderungsarten an die Barrierefreiheit von Webseiten und digitalen Dokumenten. Weitere Teile beschäftigen sich mit Fortbildungsinhalten zur Barrierefreiheit und der barrierefreien Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.

Interessierte können den Leitfaden auf den Seiten der KIS oder hier als PDF herunterladen.

Kontakt

Sandra Mölter, Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, T: +49 931 31-82431, sandra.moelter@uni-wuerzburg.de

Von Gunnar Bartsch

Zurück