Förderung für Promotionsprojekte
28.01.2020Zwei Promovierende der Universität Würzburg werden im Rahmen des Zentrums Digitalisierung Bayern finanziell gefördert. Sie forschen in der Informatik und in der Rechtswissenschaft.
Insgesamt 2,7 Millionen Euro stehen für ein neues Doktorandenprogramm zur Verfügung, das vom Zentrum Digitalisierung Bayern (ZD.B) getragen wird. Mit dem Geld finanziert der Freistaat Promotionsstellen an Hochschulen in der Regel für drei Jahre. Die Fördermittel im ZD.B-Fellowship-Programm beinhalten auch ein begleitendes Kursangebot zu Themen der Digitalisierung.
Elf herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Sie erhalten ab Januar 2020 finanzielle Unterstützung für ihre Promotionsvorhaben. Alle Projekte haben einen Schwerpunkt auf technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlich relevanten Aspekten der Digitalisierung.
Die geförderten Promovenden der JMU
Zwei der Geförderten arbeiten an der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg: der Informatiker Stefan Herrnleben und die Juristin Katharina Starz.
Stefan Herrnleben befasst sich mit der Analyse und dynamischen Optimierung der Fahrzeugkommunikation; sein Betreuer ist Professor Samuel Kounev, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik II (Software Engineering). Dort ist Herrnleben seit 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Der Informatiker stammt aus Zeil am Main im Landkreis Haßberge; sein Studium hat er an der JMU absolviert.
„Autonome Fahrzeuge sind grundsätzlich machbar, das steht fest. Aber es gibt noch einige Herausforderungen zu meistern“, sagt der JMU-Doktorand. So sei zum Beispiel noch nicht gewährleistet, dass die Fahrzeuge zuverlässig mit Karten- und Umgebungsinformationen versorgt werden. Denn in ländlichen Gebieten, Tiefgaragen oder Tunneln sei Mobilfunk mit hohen Datenraten noch nicht flächendeckend gewährleistet. Ein gut ausgebautes Mobilfunknetz ist dabei nicht nur für das autonome Fahren von Bedeutung –auch Fahrassistenz- und Entertainmentsysteme sowie andere Dienste erfordern eine Verbindung in die Cloud.
In seinem Promotionsprojekt will Herrnleben darum Ansätze entwickeln, mit denen sich die Kommunikation von Fahrzeugen mit Internetdiensten verbessern lassen.
„Eine zentrale Frage dabei ist die Priorisierung von Datenverkehr, damit wichtige oder sicherheitstechnische Daten wie Blitzeiswarnungen auch bei schwachem Mobilfunknetz übertragen werden können“, erklärt Herrnleben. In solchen Fällen müsste die Übermittlung von Daten, die gerade weniger wichtig sind, so lange aufgeschoben werden, bis ein schnelles Netz zur Verfügung steht.
In seinem Promotionsprojekt befasst sich der Informatiker auch mit Methoden zur Vorhersage der Mobilfunk-Netzabdeckung: „Dabei soll aus lernenden Verfahren die Verbindungsqualität unter Berücksichtigung von Mobilfunkanbieter, Verkehrsaufkommen und Bebauung vorausgesagt werden.“ In Verbindung mit der Priorisierung des Datenverkehrs könnten dann notwendige Daten noch vor dem Abbruch der Netzverbindung heruntergeladen werden, beispielsweise rechtzeitig vor dem Einfahren in einen Tunnel.
Kontakt
Stefan Herrnleben, Lehrstuhl für Informatik II (Software Engineering), T +49 931 31-82253, stefan.herrnleben@uni-wuerzburg.de
Elterliche Sorge im Zeitalter der Digitalisierung
Das Promotionsprojekt der Juristin Katharina Starz dreht sich um ausgewählte Probleme der elterlichen Sorge im Zeitalter der Digitalisierung. Betreuerin der Promotion ist Professorin Anja Amend-Traut, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht. Das Familienrecht ist ein Schwerpunkt der JMU-Professorin.
Viele Eltern dürften schon einmal in Kontakt gekommen sein mit den Problematiken, die Katharina Starz juristisch hinterfragt. Kinder und Jugendliche haben Smartphones und freien Zugang zum Internet. Was, wenn sie Selfies von sich über soziale Medien verbreiten? Dürfen sie das eigenverantwortlich tun oder sind ihnen Grenzen gesetzt? Haben die Eltern hier ein Mitsprache- oder sogar ein Vetorecht?
Anderer Fall: Papa schießt ein Foto von der vierjährigen Tochter in der Badewanne und postet es auf Instagram. Darf er das? Kann er diese Entscheidung für sein Kind treffen oder hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mädchens Vorrang? Das Ganze noch weitergedacht: Dürfen Eltern ihre Sprösslinge als „Social-Media-Stars“ vermarkten oder widerspricht das den Kindesrechten?
„Das alles sind im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge stehende Fragen, deren Beantwortung juristisch höchst problematisch ist, auch wenn sich in der Praxis vermutlich nur wenige darüber Gedanken machen.“, sagt Katharina Starz. In ihrer Promotion will die Würzburger Juristin einige Problemfelder auf diesem Gebiet definieren. „Ich werde verschiedene Konstellationen darstellen, die einerseits die Nutzung neuer Technologien durch die Kinder, andererseits aber auch durch die Eltern zum Gegenstand haben. Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Frage, welche Rechte und Pflichten den Eltern im Umgang mit den modernen Medien zuteilwerden“, sagt Starz.
Die vom ZD.B geförderte Doktorandin stammt aus Würzburg. Sie hat Jura an der JMU studiert und hier erfolgreich das erste Staatsexamen absolviert. Nach der auf drei Jahre projektierten Promotion wird sie ins Referendariat gehen.
Kontakt
Katharina Starz, Lehrstuhl für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht, katharina.starz@stud-mail.uni-wuerzburg.de