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Für rechtssichere Theologen

17.07.2018

Martin Rehak ist neuer Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg. Ihm ist wichtig, dass Studierende auch die Entwicklung des Kirchenrechts und deren Ursprünge kennenlernen.

Professor Martin Rehak möchte den Studierenden auch theologisch-rechtliche Entwicklungen nahebringen. (Foto: Daniel Peter)

In einer Religion, die Gebote wie das der Nächstenliebe hat, braucht es keine weiteren Gesetze. So zumindest könnte man denken, allerdings sieht die Realität anders aus: „Recht ist nötig für eine gute und starke Gemeinschaft“, sagt Martin Rehak. Er ist seit dem Wintersemester 2017/2018 Professor am Institut für Praktische Theologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU).

Recht – auch kirchliches Recht – sei eine wertvolle Orientierung für richtiges Handeln und helfe dabei, widerstreitende Interessen auszugleichen und Konflikte zu lösen, sagt der Professor. Im kirchlichen Recht werden die „interne Lebenspraxis“, wie beispielsweise das Miteinander von Gläubigen und geweihten Amtsträgern reguliert, aber auch die Struktur der Kirche in Bistümer und Pfarreien und die Feier der Sakramente.

So regeln die Kirchen zum Beispiel auch Ehefragen. Sie dürfen unter anderem festlegen wer heiraten darf, wann eine Ehe gültig ist und wann eine Ehe zustande kommt. „‚Für Christen ist die Ehe nicht nur ein weltlichˈ Ding‘, wie Martin Luther mal sagte, sondern ein Symbol des Heils, das die Beziehung zwischen Menschen verdeutlichen soll, ein Zeichen des Bundes“, sagt der Professor. „Deshalb möchte die katholische Kirche von ihrer Seite rechtliche Regeln vorgeben, wie und wann eine Ehe zustande kommt.“

Daneben ist auch das staatliche Religionsrecht ein Thema: „Das Staatskirchenrecht regelt das Verhältnis zwischen Kirche und Staat und räumt den Kirchen in Deutschland das Recht ein, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu verwalten; teilweise völlig unabhängig von bundesdeutschen Gesetzen“, erklärt der Professor. Wichtig für Theologen ist dementsprechend, genau über die kirchlichen und staatskirchlichen Gesetze Bescheid zu wissen.

Doppelt qualifiziert

Für Martin Rehak ist diese Kombination genau das Richtige. Er kennt beide Seiten: Er studierte in Würzburg katholische Theologie und entschied sich nach vier Semestern zusätzlich Rechtswissenschaften zu studieren. „Das Jurastudium war seit dem Abitur immer Option Nummer zwei“, erklärt der gebürtige Aschaffenburger. Ein Studium des Kirchenrechts vervollständigte seine Doppelqualifikation. Rehak hatte, neben seiner Tätigkeit in einer Kanzlei, bereits Lehraufträge in München, Salzburg und Trier. 2016 habilitierte er in München in Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht. Zum Wintersemester 2017/2018 wechselte der 45-jährige Rehak an die JMU.

An der Universität Würzburg ist Rehak zuständig für die Forschung und Lehre am Lehrstuhl für Kirchenrecht. In seinen Bereich fallen sowohl die Lehre des in der katholischen Gesamtkirche geltenden Rechts ebenso wie die Ausgestaltungen und Besonderheiten durch das diözesane Recht der deutschen Bistümer und dazu das Staatskirchenrecht. Doch reine Rechtskunde zu lehren, wäre nicht seins. „Mir liegt am Herzen, den Studierenden nicht nur oberflächlich die Normen und den ‚Kodex des kanonischen Rechts‘ nahezubringen, sondern auch die theologisch-rechtlichen Entwicklungen, eingebettet in geschichtlichen Kontext“, sagt der Kirchenrechtler.

Interessierten könne er ein Theologiestudium uneingeschränkt empfehlen, sagt Rehak: „Mit dem Theologiestudium kann man wenig falsch machen. Es ist eine komplexe Mischung aus Studium Generale und speziellen Themen, wie Philosophie, Geschichte und Recht“, sagt er. „Allerdings kann es nicht nur Selbstzweck sein, am Ende steht ja ein Beruf. Wer einen kirchlichen Beruf ergreifen möchte, hat – denke ich – gute Möglichkeiten, und wenn nicht, kann er im weiteren Umfeld oder als Quereinsteiger etwas finden.“ Wichtig sei, sich nicht verrückt zu machen, aber auch nicht naiv in das Studium zu gehen.

Erforscht das Kirchenrecht

Für seine Forschung an der JMU hat Rehak schon Pläne: „Mich interessiert, wie viel Theologie im Kirchenrecht steckt“, sagt er. „Es gibt Normen, da steckt viel Theologiegeschichte drin, weil sie auf theologische Sprachstile zurückgehen. Außerdem interessiert Rehak wie heute die Grenzlinien zwischen göttlichem und rein kirchlichem Recht verlaufen: „Man sollte ja meinen, göttliches Recht sei einmal gesetzt und danach inhaltlich unveränderbar.“ An Einzelfragen lasse sich aber zeigen, dass dem nicht immer so ist; das möchte er gerne genauer untersuchen.

In Planung hat er derzeit ein liturgierechtliches Wörterbuch. „Es soll ein Lexikon zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Gottesdiensten werden. Also zum Beispiel Fragen zu liturgischen Gewändern, welche Gegenstände im Gottesdienst verwendet werden dürfen oder wie beispielsweise Brot und Wein für die Eucharistiefeier beschaffen sein müssen.“ Dieses Projekt möchte er zusammen mit einem Liturgiewissenschaftler aus München realisieren, zunächst als Online-Plattform.

Kontakt

Prof. Dr. Martin Rehak, Lehrstuhl für Kirchenrecht, T.: +49 931 31-82179, martin.rehak@uni-wuerzburg.de

Von Corinna Russow

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