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Jurist erhält Kulturpreis Bayern

21.11.2023

Dr. Johannes Petersen hat sich in seiner Doktorarbeit mit der Beihilfestrafbarkeit beschäftigt. Dafür hat er jetzt den Bayerischen Kulturpreis der Bayernwerk AG in der Sparte Wissenschaft erhalten.

Johannes Petersen mit dem Bayerischen Kunst- und Wissenschaftsminister Markus Blume (l.) und Bayernwerk-Chef Dr. Egon Leo Westphal (r.) bei der Preisverleihungn in München.
Johannes Petersen mit dem Bayerischen Kunst- und Wissenschaftsminister Markus Blume (l.) und Bayernwerk-Chef Dr. Egon Leo Westphal (r.) bei der Preisverleihungn in München. (Bild: Alex Schelbert/ Bayernwerk AG)

Am 16. November 2023 hat die Bayernwerk AG den Bayerischen Kulturpreis 2023 vergeben. In der Sparte Wissenschaft erhielten 33 Absolventinnen und Absolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden bayerischer Hochschulen, Universitäten und Kunsthochschulen den begehrten Preis. Auch Dr. Johannes Petersen, Absolvent der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU), wurde für seine wissenschaftliche Leistung geehrt.

Petersen erhielt die mit 2.000 Euro dotierte Auszeichnung für seine Promotion im Studiengang Rechtswissenschaft. In seiner Arbeit geht es um die Frage, inwieweit alltägliche oder berufsbedingte Handlungen eine Beihilfestrafbarkeit begründen können.

Abgrenzung von strafbaren und straflosen neutralen Handlungen

Johannes Petersen beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit neutrale Handlungen – also alltägliche oder berufsbedingte Handlungen – eine Beihilfe zu fremden Straftaten darstellen können. „Es geht dabei um die Frage, ob sich beispielsweise ein Steuerberater strafbar macht, wenn er beim Verfassen einer Steuererklärung hilft, sein Klient dabei aber Steuern hinterzieht“, erklärt Petersen. Oder, andere Beispiele: der Verkäufer, der eine Waffe verkauft, die der Käufer anschließend bei einem Amoklauf einsetzt. Oder die Bankmitarbeiterin, die ein Konto einrichtet, über das anschließend Geld gewaschen wird.

Zum Umgang mit neutralen Handlungen gibt es in der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung verschiedene Theorien. Dazu gehört etwa eine pauschale Straflosstellung sämtlicher neutraler Handlungen oder das Erfordernis einer erkennbaren Tatgeneigtheit des Haupttäters. Nach eingehender Diskussion der Theorien entwickelt Johannes Petersen einen eigenen Lösungsvorschlag zum Umgang mit neutralen Handlungen, der auf einer Interessenabwägung im Einzelfall beruht.

Betreut wurde Johannes Petersen während seiner Promotion von Professor Frank Zieschang, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der JMU. Dort ist Petersen aktuell noch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Ob das so bleibt und er in Richtung Habilitation weiter die Akademische Leiter hochsteigt, oder ob er doch in die Justiz wechselt, sei allerdings noch nicht endgültig entschieden.

Begabung, Mut und Kreativität

„Wir leben in einer Zeit mit neuen Aufgaben und Herausforderungen. Um sich diesen zu stellen, braucht es von uns allen den Mut zu Neuem und zu Veränderungen. Entscheidende Impulse schenkt uns neben der Kunst die Wissenschaft. Die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger aus der Hochschullandschaft liefern wieder mal ein Feuerwerk der Wissenschaften. Das ist beeindruckend. Mit unserer Auszeichnung wollen wir alle dazu motivieren, ihren Weg ambitioniert weiterzugehen“, sagte Dr. Egon Leo Westphal, Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG.

Der Bayerische Kunst- und Wissenschaftsminister Markus Blume betonte: „33 neue Sterne am bayerischen Forschungshimmel: Die Preisträger beleben mit ihrem Ideenreichtum unseren Wissenschaftsstandort. Hier zeigt sich: Unsere Hochschulen sind Talent- und Innovationschmieden. Allen Absolventinnen und Absolventen wünsche ich das Beste für ihren Lebensweg. Machen Sie weiter so – Sie sind die Zukunft unseres Landes!“

Von Bayernwerk AG

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