Lehrpreis für Eva-Maria Kieninger
30.11.2021Mit dem studentischen Preis für herausragende Lehre in der Kategorie „Nachhaltigkeit“ wurde Juraprofessorin Eva-Maria Kieninger ausgezeichnet.
Zum dritten Mal hat die Universitätsleitung auf Vorschlag der Studierendenvertretung den „Studentischen Preis für herausragende Lehre“ verliehen. Alle Studierenden der Universität Würzburg waren aufgerufen, exzellente Lehrkräfte in der Kategorie „Nachhaltige Lehre“ vorzuschlagen. Die Funktion der Jury übernahm der studentische Fachschaftenrat.
Die Wahl für 2021 fiel auf Juraprofessorin Eva-Maria Kieninger. Sie leitet seit 2001 den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht.
Sehr positives Feedback der Studierenden
„Ihr Einsatz für das Thema der Nachhaltigkeit zeigt sich besonders an ihrer Autorentätigkeit“, so Matthias Frerichs, Vorsitzender des Fachschaftenrats, in seiner Laudatio. Die Preisträgerin habe viele wissenschaftliche Aufsätze unter anderem zu den Themen Klimaklagen und Lieferkettengesetz geschrieben. Dieses besondere Interesse bringe sie stark in ihre Lehre mit ein.
Jurastudierende aus dem Fachschaftenrat hätten bestätigt, dass ihre Professorin solche und andere Nachhaltigkeitsthemen mit einer besonderen Kompetenz, Leidenschaft und Vehemenz vertrete. Die Rückmeldungen der Studierenden seien durchweg sehr positiv gewesen. Die Lehre von Eva-Maria Kieninger hinterlasse offenbar einen „im wahrsten Sinne des Wortes nachhaltigen Eindruck“, so Frerichs.
Videobotschaft zur Preisverleihung
„Professorin Kieninger konnte mit der Gestaltung ihrer Vorlesung über Internationales Privatrecht die Jury überzeugen“, freut sich Universitätsvizepräsident Andreas Dörpinghaus. Er ist in der Universitätsleitung zuständig für die Bereiche Studium, Lehre und Qualitätsmanagement.
Die Preisverleihung fand online im Rahmen des Tags der Lehre am 17. November 2021 statt. Die Preisträgerin war an diesem Tag nicht in Würzburg, doch das Veranstaltungsteam hatte eine Videobotschaft von ihr organisiert.
Im Video erklärt die Professorin: „Die Auszeichnung ist vielleicht etwas überraschend, denn das Internationale Privatrecht fällt einem nicht als erstes ein, wenn man an Nachhaltigkeit denkt.“
Dennoch: Klima- und Artenschutz seien internationale Herausforderungen. Und der privatrechtliche Aspekt sei mit dem Stichwort „private enforcement“ gut beschrieben: „Wir werden es nicht schaffen, auf einen Nachhaltigkeitskurs zu kommen, wenn wir nur auf staatliche Regulierung oder Verbote setzen. Das Private ist ebenso gefordert. Auch das Vertragsrecht oder das Deliktsrecht sind so umzugestalten, dass sie dem Nachhaltigkeitsziel nicht länger widersprechen.“
Die Rolle der Gerichte beim Klimaschutz
Eva-Maria Kieninger nennt ein Beispiel dafür, wie sie das Thema Nachhaltigkeit in ihre Vorlesung einbaut: Ein Den Haager Bezirksgericht hat das Unternehmen Shell dazu verurteilt, bis 2030 nicht nur seine eigenen Emissionen, sondern auch diejenigen, die mit Shell-Produkten verursacht werden, um 45 Prozent zu reduzieren.
Aus Sicht des Privatrechts werfe das Urteil unter anderem die Frage auf, ob auch das deutsche Energieunternehmen RWE vor einem niederländischen Gericht verklagt werden könne oder ob in einem Verfahren vor einem deutschen Gericht niederländisches Recht anzuwenden sei: „Denn die Gefährdung des Wattenmeers, die dem Haager Gericht bei seinem Urteil wichtig war, wird ja genauso von Total aus Frankreich, von RWE aus Deutschland oder von Gazprom aus Russland verursacht. Und schon sind wir mitten drin in Fragen, die sich im internationalen Privatrecht stellen.“
Klagen gegen deutsche Automobilkonzerne
Auf diesem Feld tue sich aktuell sehr viel: Unter anderem laufen Klagen gegen deutsche Autokonzerne mit dem Ziel, dass diese ab 2030 die Vermarktung von Verbrennermotoren zu unterlassen haben.
Die Würzburger Juraprofessorin ist sicher: „Wir brauchen auch die Gerichte, um beim Klimaschutz voranzukommen.“ Gerade darum sei es wichtig, das Thema Nachhaltigkeit in der Lehre zu verankern: „Hier an der Juristischen Fakultät bilden wir ja die Menschen aus, die später unter anderem als Richterinnen und Richter tätig sein werden.“
Weblink zum Video-Interview mit Professorin Eva-Maria Kieninger