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Mütter des Grundgesetzes

30.10.2018

Vier Frauen setzten sich 1949 im Parlamentarischen Rat dafür ein, die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz zu verankern. Ihnen ist ab 7. November an der Uni eine Ausstellung gewidmet.

Bildzeile Die Mütter des Grundgesetzes 1949: Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert. (Foto: Haus der Geschichte)
Die Mütter des Grundgesetzes 1949 (von links): Helene Wessel, Helene Weber, Frieda Nadig und Elisabeth Selbert. (Foto: Haus der Geschichte)

„Mütter des Grundgesetzes“: Diese Wanderausstellung zeigt auf 17 Plakaten die Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren die einzigen Frauen im Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz der Bundesrepublik erarbeitete und 65 Mitglieder hatte. Mit Art. 3, Abs. 2 – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – erkämpften die vier die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz der Bundesrepublik.

Formuliert wurde damit im Jahr 1949 nur ein Programm, keine Aussage über die Realität. Der Verankerung im Grundgesetz waren heftige Diskussionen vorausgegangen. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Die Wanderausstellung würdigt das politische Engagement, das die vier politischen Weggefährtinnen in den ersten Jahren der Bundesrepublik zeigten. Sie war 2009 erstmals zu sehen und ist seitdem in ganz Deutschland unterwegs.

Eröffnung durch Dekan und Frauenbeauftragte

Die Fakultät für Humanwissenschaften der Julius-Maximilians-Universität (JMU) hat die Ausstellung nun nach Würzburg geholt. Sie ist im Forum des Universitätsgebäudes am Wittelsbacherplatz aufgebaut. Eröffnet wird „Mütter des Grundgesetzes“ am Mittwoch, 7. November 2018, um 10 Uhr von Dekan Andreas Dörpinghaus und der Frauenbeauftragten der Fakultät, Andrea Kübler.

Die Ausstellung bleibt bis 19. Dezember 2018 am Wittelsbacherplatz. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Website der Wanderausstellung

Universität erinnert an zwei Jubiläen

Die Fakultät hat die Ausstellung anlässlich eines Jubiläums an die JMU geholt: Am Montag, 12. November 2018 wird an der Universität „100 Jahre Frauenwahlrecht“ und „30 Jahre Frauenbeauftragte an Universitäten“ gefeiert. Für diesen „Tag der Frauenbeauftragten“ haben die Fakultäten und das Büro der Universitätsfrauenbeauftragten zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen auf die Beine gestellt. Mehr dazu folgt in der einBLICK-Ausgabe vom 6. November.

Website Tag der Frauenbeauftragten an der JMU

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