Neues Studenten-Meldeverfahren
11.01.2022Alle Studierende in Deutschland sind verpflichtet, vor der Einschreibung ihrer Hochschule nachzuweisen, dass sie krankenversichert sind. Dies geschieht seit dem 1. Januar 2022 nur noch elektronisch.
Wer in Deutschland an einer Hochschule studieren möchte, muss über eine Krankenversicherung verfügen. Die entsprechende Bestätigung stellen die Krankenkassen aus. Dafür melden im Gegenzug die Hochschulen Informationen über den Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung sowie über eine anstehende Exmatrikulation oder die Aufnahme eines Promotionsstudiums an die Kassen zurück.
Seit dem 1. Januar 2022 erfolgt dieser Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch. Dieses elektronische Verfahren löst das bisherige Papierverfahren ab.
Ein neues Release der HIS-Software unterstützt diese Anforderung; es steht seit Beginn dieses Jahres in WueStudy zur Verfügung. Die Stabstelle IT, A 3 und die Studierendenkanzlei haben sich gemeinsam um die technische Anbindung und Umsetzung gekümmert.