Tagung zum Recht der Sterbehilfe
08.05.2018Vom 10. bis zum 12. Mai findet in Würzburg die Tagung der deutschsprachigen Medizinrechtslehrerinnen und Medizinrechtslehrer statt. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen rund um die Sterbehilfe.
Alle zwei Jahre findet die Haupttagung der deutschsprachigen Medizinrechtslehrerinnen und Medizinrechtslehrer statt. Veranstaltungsort ist diesmal Würzburg, wo vom Donnerstag, 10. Mai, bis Samstag, 12. Mai, über Fragen der Sterbehilfe diskutiert wird.
Unter Sterbehilfe versteht man jede Hilfe, die einem Menschen zuteilwird, um ihm einen menschenwürdigen Tod zu ermöglichen. Dazu gehören etwa menschliche Zuwendung, eine angemessene Basisversorgung und Schmerzlinderung.
Nicht alle Formen von Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt; einige, wie beispielsweise die aktive direkte Sterbehilfe, sind sogar strafrechtlich verboten. Aufsehen erregte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2017, welches entschied, dass Sterbenden in Extremfällen ein Anspruch auf Vergabe lebenszeitverkürzender Medikamente zusteht.
Die Würzburger Tagung wird veranstaltet von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik.
Anmeldungen sind noch möglich unter www.rechtstheorie.de