Wie menschlich sollen Roboter sein?
04.02.2020Welche Auswirkungen hat Künstliche Intelligenz auf die Gesellschaft von morgen? Dieser Frage sollen Projekte nachgehen, die von der Volkswagenstiftung finanziert werden. Mit dabei sind Rechtswissenschaftler der Uni Würzburg.
Man muss sich nur einmal den Spaß machen, in Google den Suchbegriff „Künstliche Intelligenz“ einzugeben. 31 Millionen Treffer vermeldet die Suchmaschine zu diesem Begriff. Und eine Einschränkung nur auf Nachrichten zu diesem Thema listet immer noch 1,4 Millionen Meldungen auf. Allein die Vielfalt der Überschriften für die ersten Treffen spiegelt die Bedeutung der KI gut wider: Künstliche Intelligenz „killt nicht zwingend Arbeitsplätze“, „verändert alles“, „hilft Krankheiten zu bekämpfen“ und „darf nie Selbstzweck sein“ – ist dort zu lesen.
150.000 Euro für ein Jahr
Kein Wunder, dass KI und Robotik derzeit in aller Munde sind. Den technischen Fortschritten stehen allerdings zahlreiche ethische und rechtliche Fragen gegenüber. Um solche und weitergehende Fragen zu klären, hat die Volkswagenstiftung vor einiger Zeit die Förderlinie „Künstliche Intelligenz – Ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft von morgen“ ins Leben gerufen. Rechtswissenschaftler der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) waren dabei jetzt mit ihrem Antrag erfolgreich. Für ihr Projekt erhalten sie für den Zeitraum von einem Jahr 150.000 Euro.
„Contextualizing Robot Behavior – Should Robots become Human Again?“: So lautet der Titel des Würzburger Forschungsprojekts. Die Leitung hat Professor Eric Hilgendorf, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der JMU und Gründer der Forschungsstelle Robotrecht. „Fest steht, dass nicht alles zulässig sein darf, was technisch möglich ist. Andererseits wäre es voreilig, die oft populistisch formulierten Bedenken ohne Weiteres unkritisch zu übernehmen und Regulierungen anzustreben, die ohne Grund Innovation hemmen oder gar verhindern“: So beschreibt Hilgendorf das Spannungsfeld, in dem sich das Forschungsprojekt bewegt.
Ob und wie sich diese Spannungen möglicherweise auflösen lassen, so dass alle Seiten zufrieden sein können, wollen Hilgendorf und sein Team jetzt untersuchen. Mit von der Partie sind Forschergruppen der Hebrew University in Jerusalem und der Technischen Universität Wien sowie der Informatiker und Robotik-Experte Professor Klaus Schilling von der JMU. Das neue Würzburger Projekt soll außerdem von den exzellenten Kontakten der Würzburger „KI-Rechtler“ nach Ostasien in Länder wie China, Japan und Südkorea profitieren. Für den Sommer ist eine größere Tagung zum Thema in Würzburg geplant.
Folgeantrag ist möglich
Die Laufzeit von einem Jahr bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Forschungsprojekt dann auch beendet ist. Das Angebot der Volkswagenstiftung sieht vor, dass die jeweiligen Gruppen für die längerfristige Bearbeitung ihrer Themen einen Folgeantrag stellen können. Dann beträgt die Fördersumme maximal 1,5 Millionen Euro für eine Laufzeit von bis zu vier Jahren. Ob die Würzburger Gruppe diesen Schritt gehen wird, entscheidet sich nach Hilgendorfs Worten im Herbst 2020.
Die Anforderungen der Volkswagenstiftung an das Projekt sind klar: Neuartige Projektkonstellationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem wissenschaftlich wie gesellschaftlich hoch relevanten und aktuellen Themenfeld sollen „durch die entsprechenden Perspektivenwechsel zu neuen Sichtweisen und Lösungsansätzen“ führen, wie es auf der Homepage der Stiftung heißt.
Zur Person
Eric Hilgendorf leitet nicht nur die Würzburger Forschungsstelle Robotrecht. Er ist außerdem Mitglied der „EU High Level Expert Group on AI“ und einer der Direktoren am neuen Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) in München. Zusammen mit dem früheren Kulturstaatsminister Professor Julian Nida-Rümelin betreut er dort mehrere Projekte zum Themenfeld „Künstliche Intelligenz, Ethik, und Recht“.
Kontakt und Links
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik, T: +49 931 31-82304, hilgendorf@jura.uni-wuerzburg.de