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Vortrag: Innovationsschutz durch Kartellrecht und der More Economic Approach - Das Beispiel INTEL

01.02.2012

Am Mittwoch, den 1.2.2012, um 18 hct referiert Prof. Bien vor dem DFG-Graduiertenkolleg "Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit" an der Universität Bayreuth über den INTEL-Fall.

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission (Entscheidung vom 13.5.2009  - COMP/C-3 /37.990 - Intel) hat das Unternehmen INTEL seine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Hauptprozessoren der x86-Architektur missbraucht, indem es Wettbewerber behinderte. Auf diese Weise habe INTEL Wettbewerb und Innovation auf dem Markt für Hauptprozessoren beeinträchtigt. Im Einzelnen habe INTEL Computerherstellern wie Dell, HP und Acer Rabatte unter der Bedingung gewährt, dass sie alle bzw. nahezu alle ihre Hauptprozessoren von Intel bezogen. Intel habe außerdem mit entsprechender Zielrichtung direkte Zahlungen an die Media-Saturn- Holding (MSH), den größten PC-Einzelhändler Europas, geleistet. Die Zahlungen seien mit der Auflage verbunden gewesen, dass MSH ausschließlich Computer mit INTEL-Prozessoren verkauft. Darüber hinaus habe Intel Computerhersteller u. a. dafür bezahlt, dass sie die Markteinführung von Computern mit Prozessoren der Marke AMD verzögerten oder entsprechende Projekte ganz aufgaben. Durch diese Rabatte und Zahlungen sei Kunden wie den genannten Computerherstellern – und damit letztlich auch den Verbrauchern – die Möglichkeit genommen worden, sich für alternative Technologien zu entscheiden. 
Die Kommission verhängte gegen INTEL die bisher höchste gegen ein einzelnes Unternehmen verhängte Geldbuße: 1,06 Milliarden EUR. INTEL hat gegen die Entscheidung der Kommission Rechtsmittel beim EuG eingelegt (Rs. T 286/09). Auslöser für die Untersuchungen der Kommission waren Beschwerden von INTELs Wettbewerber AMD.

Hier geht es zur Zusammenfassung der Entscheidung (deutsch, 5 Seiten).
Hier geht es zur vollständigen Entscheidung (englisch, 518 Seiten).

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