Der wirtschaftliche Replizierbarkeitstest im Spannungsfeld von Wettbewerbssicherung und Rückführung der Regulierung
26.05.2015Vortrag von Michael Schimmel und Laura Baumgaertner (Bundesnetzagentur) vor der Arbeitsgruppe Wettbewerb und Regulierung am Dienstag, 2. Juni 2015
Die EU-Kommission hat am 11.09.2013 eine Empfehlung über einheitliche Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden zur Förderung des Wettbewerbs und zur Verbesserung des Umfelds für Breitbandinvestitionen veröffentlicht (ABl. 2013 L 251/13). Die Bundesnetzagentur arbeitet derzeit an Maßgaben, diese Empfehlung umzusetzen und das zentrale Merkmal der "wirtschaftlichen Replizierbarkeit" zu konkretisieren. Die Empfehlung der Kommission sieht - unter bestimmten Voraussetzungen - den partiellen Übergang von einer (kostenorientierten) Entgeltregulierung i.e.S. hin zu einer bloßen Fokussierung auf die Nachbildbarkeitsprüfung (einschl. des wirtschaftlichen Replizierbarkeitstests) vor.
Es referieren Michael Schimmel, Leiter des Referats Ökonomische Grundsatzfragen der Regulierung Telekommunikation, und, Laura Baumgaertner,
beide von der Bundesnetzagentur (Bonn).
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 2. Juni 2015, in Raum 406 (Paradeplatz 4) statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Die nächste Veranstaltung der interdisziplinären Arbeitsgruppe Wettbewerb und Regulierung ist ein Vortrag des ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Prof. Dr. Justus Haucap, DICE/Universität Düsseldorf, am Dienstag, 7. Juli 2015.