Erschienen: Concurrences 2015-1
24.02.2015Beitrag von Prof. Dr. Florian Bien und Björn Becker zum Beschluss des OLG Düsseldorf VI Kart 1/13
Das OLG Düsseldorf hat sich in seinem Beschluss vom 17.9.2014 erstmals mit der Frage beschäftigt, unter welchen materiellen Voraussetzungen Drittunternehmen gegen kartellbehördliche Entscheidungen außerhalb der Fusionskontrolle mit der Anfechtungsbeschwerde vorgehen können. Die Verfasser vergleichen den vorliegenden Beschluss mit der „Alrosa“-Entscheidung des EuGH und kritisieren, dass das OLG die zu entscheidende Drittbeschwerde gegen eine Verpflichtungszusagenentscheidung des BKartA bereits auf Ebene der Zulässigkeit hat scheitern lassen. Darüber hinaus beschäftigen sich die Verfasser mit der vom OLG offen gelassenen Frage nach der Verfahrensstellung des Dritten (§§ 63 Abs. 2 i. V. m. 54 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
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