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Erschienen: NZKart 2014/12

10.12.2014

Vorstellung und Dokumentation u. a. der neuen EU-Richtlinie zu Kartellschadensersatzklagen (Calisti/Haasbeek/Kubik) sowie der neuen französischen Action de groupe (Bien)

Bien stellt in seinem Editorial (NZKart 2014, 465) die neue französische Gruppenklage ("Action de groupe") als möglichen dritten Weg zwischen opt in und opt out vor. Das Verfahren und die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen werden vorgestellt auf S. 507ff.: "Die neue französische Action de groupe schafft eine weitere Klagemöglichkeit für Verbraucherschutzverbände. Sie können stellvertretend für eine Gruppe gleichartig geschädigter Verbraucher vor Gericht ziehen. Von dem Klagerecht umfasst sind u. a. auch Vermögensschäden aus Kartellverstößen. Zwar folgt der französische Gesetzgeber dem opt-in-Modell. Der Beitritt zur Gruppe der Geschädigten kann allerdings zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgen. So können die betroffenen Verbraucher die rechtskräftige Feststellung der Schadensersatzpflicht des beklagten Unternehmers abwarten. Dreh- und Angelpunkt des neuen Instruments ist der Richter. Der Gesetzgeber räumt ihm weitgehende Befugnisse und ein weites Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens ein."

Die Richtlinie über Kartellschadensersatzklagen wurde am 5.12.2014 veröffentlicht und ist in der NZKart 2014 vollständig abgedruckt. Drei mit Ihrer Redaktion betraute Kommissionsbeamte, Calisti/Haasbeek/Kubik, erläutern den Text aus erster Hand.

Weitere Beiträge stammen von Achenbach ("Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen"), Brömmelmeyer ("Corporate Compliance im Kartellrecht – Besteht Regelungsbedarf?"), Dittrich/Linsmeier ("Compliance-Defence im Kartellrecht"), Barthelmeß ("Die Intel-Entscheidung des Europäischen Gerichts: Per se Missbräuchlichkeit von Ausschließlichkeitsrabatten unter Art. 102 AEUV und eingeschränkte Bedeutung des „as-efficient-competitor“-Tests") und Simon/Stelzer ("Die Sanierungsfusion – letzter Ausweg für andernfalls zu untersagende Fusionen? Lehren aus Aegean/Olympic II und Nynas/Shell").

 

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