Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 12. Auflage 2014
12.06.2015Besprechung von Bien, in NJW 2015, 1743
"Der Rezensent des „Langen/Bunte“ hat es einfach. Der Herausgeber liefert ihm die Stichworte im Vorwort: schnelles Erscheinen nach Gesetzesänderungen als „Alleinstellungsanspruch gegenüber den anderen Großkommentaren“, „von Kartellbehörden und -gerichten anerkannter und viel zitierter Standard-Kommentar“, „allseits anerkannte Qualität“, „unentbehrliches Hilfsmittel aller Kartellrechtsjuristen“, „Kommentar von Praktikern für Praktiker“. Vieles davon sind Zitate aus Besprechungen früherer Auflagen. All das trifft auch auf die 12. Auflage 2014 zu. Der „Langen/Bunte“ ist der dienstälteste deutsche Kartellrechtskommentar. Er ist erstmals 1957 und damit noch vor Inkrafttreten des GWB erschienen. Kein deutscher Kartellrechtskommentar hat mehr Auflagen erlebt. Das Engagement des Alleinherausgebers Bunte, der immer noch wichtige Teile der Kommentierung selbst bearbeitet, sucht seinesgleichen."
Hier geht es zur vollständigen Besprechung.