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EuZW 2011, 889: Gastkommentar

04.12.2011

Überlegungen zu einer haftungsrechtlichen Privilegierung des Kartellkronzeugen

In seinem Diskussionsbeitrag relativiert Prof. Bien die verbreitete Sorge, das Pfleiderer-Urteil bedrohe die Kooperationsbereitschaft der Kartellkronzeugen (vgl. § 81b I 1 Ref.-Entw. 8. GWB-Novelle). Gleichzeitig hält Bien eine Privilegierung des Kronzeugen in haftungsrechtlicher Hinsicht für angezeigt und unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag. Dieser minimiert das aus einer etwaigen privaten follow on-Klage resultierende Haftungsrisiko des Kronzeugen, ohne die berechtigten Interessen der Geschädigten an einer Kompensation des erlittenen Kartellschadens zu beeinträchtigen. Im Gegenteil: Voraussetzung für den vorgeschlagenen Regressanspruch gegen die Staatskasse ist, dass der Kronzeuge die Kartellgeschädigten bei der Durchsetzung ihrer privaten Schadensersatzansprüche unterstützt.

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