Gastvortrag "Formelle Fusionskontrolle"
16.01.2015Dr. Stefan Meßmer, Menold Bezler (Stuttgart), referiert am 21.1.2015 im Rahmen der Ringvorlesung Kartellrecht HINWEIS: Folien zum Vortrag jetzt online
Den Abschluss der Einführungsveranstaltung in das europäische und deutsche Kartellrecht bilden zwei Gastvorträge zur Fusionskontrolle. Der Vortrag zur formellen Fusionskontrolle beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Zusammenschlussvorhaben bei einer Kartellbehörde, etwa dem Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission, anzumelden und die behördliche Freigabe abzuwarten ist. Einschlägig sind die §§ 35, 37 GWB und die Artikel 1 und 3 FKVO. Danach ist eine Transaktion anmeldepflichtig, wenn ein Zusammenschluss i.S.v. Art. 3 FKVO bzw. § 37 GWB vorliegt und die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten (Art. 1 FKVO bzw. § 35 GWB).
Der Referent, Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Meßmer ist Partner der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler.
Die Abschlussveranstaltung der Ringvorlesung Kartellrecht gestaltet Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Pfeffer (Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln) zum Thema "Materielle Fusionskontrolle".
Alle Interessierten, insbesondere Studierende aus dem SPB 3 (Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr) sowie aus dem Würzburger Begleit- und Aufbaustudium im Europäischen Recht, sind herzlich eingeladen.
Nähere Informationen: Matthias Keller und Per Rummel, wiss. Mitarbeiter am LS Prof. Bien.
Das Skriptum begleitet die Vorlesung. Die Abschlussklausur findet am Mittwoch, den 4.2.2015, um 16 Uhr s.t. in HS 2, alte Universität, statt.