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Internetvertrieb und vertikale Wettbewerbsbeschränkung - Ebay, Amazon und Co.

24.01.2014

Öffentlicher Vortrag von Dr. Gunnar Kallfaß, Bundeskartellamt, am Montag, 27.1.2014

Am Montag, 27.1.2014, hält Dr. Gunnar Kallfaß, Referatsleiter im Bundeskartellamt (Bonn), in der Vorlesung Europäisches und deutsches Kartellrecht I (Grundlagen, Kartellverbot, Rechtsfolgen) einen öffentlichen Gastvortrag.  

Thema ist die kartellrechtliche Beurteilung bestimmter Beschränkungen des Vertriebs über das Internet. Markenartikelhersteller versuchen nicht selten, den Vertrieb ihrer Produkte über das Internet auf verschiedenen Wegen zu verhindern: Durchsetzung von Mindestpreisen auch im Internet (z. B. Phonak: zeitweilige Liefersperren gegen Internethändler; Verbot, mit Preisen unter dem UVP zu werben); faktisches Verbot des Internetvertriebs in Form bestimmter qualitativer Anforderungen an den Vertrieb (z. B. Pierre Fabre: Verkauf von Pflegeprodukten nur durch physisch anwesenden Apotheker); Doppelpreissysteme (z. B. Dornbracht: Belohnung des Verkaufs im stationären Handel durch Gewähren spezieller Rabatte). Ein weiteres aktuelles Thema betrifft die Tendenz vieler starker Plattformen wie HRS oder Amazon, ihre Händler dazu zu verpflichten, dasselbe Produkt auf anderen Vertriebswegen nicht günstiger anzubieten (Meistbegünstigungsklausel). Das Bundeskartellamt sieht hier das Risiko einer horizontalen Gleichschaltung der Preise. 

Termin: Montag, 27.1.2014, 16 hct
Ort: HS III (Alte Universität)

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. 


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