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Ministererlaubnis im Verfahren EDEKA/Kaiser's Tengelmann erteilt

17.03.2016

Arbeitsplatzerhalt versus Wettbewerbsbeschränkung

https://wiki.creativecommons.org/wiki/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart

Wirtschaftsminister Gabriel ermöglicht den Zusammenschluss von EDEKA und Kaiser's Tengelmann, allerdings nur unter strengen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen. Als zentrale Argumente für die Ministererlaubnis nennt er den Arbeitsplatzerhalt und den Erhalt von Arbeitnehmerrechten. Sie wiegen nach seiner Ansicht die vom Bundeskartellamt festgestellten wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen auf. Der Konkurrent Rewe hat bereits angekündigt, gegen die Ministererlaubnis Drittanfechtungsbeschwerde vor dem OLG Düsseldorf zu erheben.

Die Monopolkommission hatte in einem Sondergutachten empfohlen, die Ministererlaubnis nicht zu erteilen. Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Daniel Zimmer, hat in Reaktion auf die Entscheidung des Bundesministers seinen Rücktritt aus dem Beratungsgremium erklärt (hier). 

Hier geht es zur Pressemitteilung und der Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers.

Mit dem Arbeitsplatzargument, dem in dem Ministererlaubnisverfahren erstmals die zentrale Rolle zukommt, beschäftigen sich auch Rummel/Buchwald in einem Beitrag (€) in der aktuellen WuW. Herr Dr. Per Rummel, Senior Legal Analyst bei der Monopolkommission und ehemaliger Mitarbeiter am LS Bien, wird zu diesem Thema am 9. Studientag "Fusionskontrolle" am Freitag, 8. April 2016 in Würzburg referieren.

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