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  • Eine Studentin fährt auf ihrem Roller zur Uni.
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Prof. Dr. Imre Vörös, Budapest, Richter am Verfassungsgericht a. D. in Würzburg

02.05.2013

Gastaufenthalt am Lehrstuhl von Prof. Bien im Mai 2013

Prof. Dr. Imre Vörös ist Forschungsprofessor an der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, Gastprofessor am Lehrstuhl für Europarecht, Internationales Privatrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Donau-Universität, Krems, Österreich, Mitglied des Schiedsgerichts-Gremiums der Ungarischen Handelskammer sowie Richter am Verfassungsgericht der Republik Ungarns in Budapest a.D.

Das Forschungsspektrum von Prof. Dr. Vörös ist weit gespannt. Es umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Themen. Prof. Vörös hat sich u. a. intensiv mit Fragen des Verhältnisses zwischen nationalem und Unionsrecht befasst und zu Fragen des Grundrechtsschutzes publiziert. Als einem der Väter des ungarischen Wettbewerbsrechts und aufgrund zahlreicher Forschungsaufenthalte u. a. bei Prof. Rittner in Freiburg und Prof. Möschel in Tübingen ist er auch ein besonders guter Kenner des ungarischen, deutschen und europäischen Kartellrechts. Darüber hinaus arbeitet Prof. Vörös auf dem Gebiet des internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts.

In deutscher Sprache sind u. a. erschienen: „Wirtschaftliche Grundrechte in den Beitrittstaaten: das Beispiel Ungarn“ in: „Grundrechtsschutz für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt“, sowie „Einige Probleme der Anwendung des EG-Rechts in Ungarn“, EIF Working Paper Series.

Das Forschungsprojekt, das Prof. Vörös am Lehrstuhl von Prof. Bien in Würzburg verfolgt, betrifft den privaten Rechtsschutz bei Kartellverstößen. Der ungarische Gesetzgeber hat hier u. a. mit einer gesetzlich angeordneten, wenngleich widerleglichen Vermutung eines 10prozentigen Kartellaufschlags Neuland betreten. Dasselbe gilt für die Belohnung von Whistle-Blowern. Sie können einen Anteil der vom Staat vereinnahmten Geldbußen erhalten. Bemerkenswert ist schließlich die innovative ungarische Regelung zur materiell-rechtlichen Haftungsprivilegierung von Kartellkronzeugen. Gegenüber Kartellgeschädigten können Sie eine Art Einrede der Vorausklage erheben und sie auf parallel bestehende Ansprüche gegen die Mitkartellanten verweisen. Die einschlägigen Vorschriften (ungarisch-englisch) finden sich hier.

Der Forschungsaufenthalt von Prof. Vörös wird gefördert von der Alexander von Humboldt-Stiftung.  

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