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Sieben Gründe, warum das BGH-Urteil in Sachen SD-Papier (“ORWI”) wichtig ist

13.12.2011

Gastbeitrag im KARTELLBLOG.

In seinem Gastbeitrag für KARTELLBLOG kommentiert Bien das jüngst veröffentlichte Grundsatzurteil des BGH zum Kartelldeliktsrecht in Sachen ORWI (28.6.2011, KZR 75/10). In der Gesamtschau präsentiert sich das Urteil sehr klägerfreundlich: Absage an das Kriterium der Zielgerichtetheit, Klagebefugnis indirekter Abnehmer, gesamtschuldnerische Haftung der Kar­tellteilnehmer, erleichterter Nachweis eines nachwirkenden Kartellschadens. Zwar eröffnet der BGH den in Anspruch genommenen Kartellanten den Einwand der (schadensmindernden) Weiterwälzung auf die nächste Marktstufe. Allerdings dürfte die praktische Wirksamkeit dieses Einwands angesichts der gleichzeitig aufgestellten hohen Anforderungen an den Nachweis eher gering ausfallen. Der den Kartellanten von den Bundesrichtern aufgezeigte Ausweg, die Streitverkündung, erweist sich als zweischneidiges Schwert. Gelingt dem beklagten Kartellanten der Nachweis der Schadens­weiter­wälzung nur mithilfe der Betroffenen auf nachgelagerten Marktstufen, droht ein Pyrrhussieg.

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