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Prof. Dr. Angelika Nußberger, Jura, Richterin

04.02.2013

Aktuell: Richterin Studium: Slavistik, deutsche Literatur, Romanistik und Rechtswissenschaften

Foto: Privat

Frau Nußberger, warum ist Ihre Wahl für Ihre Promotion auf Würzburg gefallen? Was ist Ihnen in besonders positiver Erinnerung geblieben?

Nachdem ich 1989 zwei Studien abgeschlossen hatten – Slavistik mit den Nebenfächern Neuere deutsche Literatur und Romanistik sowie Rechtswissenschaft – war ich daran interessiert, ein Promotionsthema zu finden, mit dem ich meine Kenntnisse in diesen beiden Bereichen würde verbinden können.

Professor Dr. Alexander Blankenagel, der damals an der Fakultät in Würzburg als Professor für russisches Recht tätig war, schlug mir vor, mich mit dem Wandel des sowjetischen Verfassungsrechts, das zu dieser Zeit hochaktuell war, zu befassen.

Er war einer der wenigen Spezialisten zum Recht der osteuropäischen Staaten, die damals noch unter der Klammer des „Ostblocks“ zusammengefasst wurden. Ich habe mich sehr gefreut, bei ihm mein Wunschthema im Rahmen eines Promotionsstudiums an der Universität Würzburg bearbeiten zu können.

Positiv ist mir insbesondere in Erinnerung geblieben, dass ich in Würzburg auch als „Fern-Doktorandin“ mit kleinem Kind und Referendarstelle in Heidelberg willkommen war. Das Verfahren war unbürokratisch und unkompliziert, auch wenn damals in der Rechtswissenschaft noch der „doctor iuris utriusque“ Pflicht war und ich neben meiner Dissertation zu einem Thema, zu dem ich vor allem in den aktuellen russischen Tageszeitungen recherchierte, einen mittelalterlichen lateinischen Text auslegen musste.



Was empfinden Sie als die größte Herausforderung in Ihrem jetzigen Tätigkeitsfeld?

Es ist eine sehr große Verantwortung, in Menschenrechtsfragen bindende Entscheidungen treffen zu müssen, die für 47 kulturell sehr verschiedene Staaten grundsätzliche Geltung beanspruchen. Auch wenn ich nur eine Stimme habe und die Entscheidungen von sieben Richtern in der Kammer und von 17 Richtern in der Großen Kammer getragen werden, ist mein „Ja“ oder „Nein“ von Bedeutung.

Zudem gilt es auf alles eine Antwort zu geben, ganz gleich, welche Fragen an den Gerichtshof herangetragen werden. Man kann sich nie enthalten oder eine Frage offen lassen.



In Würzburg waren vor kurzem zehn iranische Asylbewerber in den Hungerstreik getreten. Welcher Aspekt zum Thema Asyl ist Ihrer Meinung nach aus juristischer Sicht besonders relevant?

Besonders relevant ist die Menschlichkeit gegenüber Asylbewerbern. Dies gilt, wie Sie in Ihrem Fall schildern, für die Behandlung der Asylbewerber im aufnehmenden Staat, vor allem aber auch mit Blick auf die Frage, ob sie in den Staat, aus dem sie geflohen sind, zurückgebracht werden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist oftmals mit Beschwerden von Asylbewerbern konfrontiert. Zumeist geht es um Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Verbot der unmenschlichen Behandlung. Hier gilt es manches Mal auch sehr schnell Entscheidungen zu treffen, etwa, wenn eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht.



Sie sind Osteuropa-Spezialistin und sprechen unter anderen die russische Sprache fließend. Wie und warum haben Sie sich auf diese Länder spezialisiert?

Ich habe mein Studium 1982 begonnen, als wir noch in einer in „Ost“ und „West“ getrennten Welt gelebt haben. Mir schien, dass die Mauer auch in unseren Köpfen war. Wir wussten wenig über den „anderen Teil der Welt“. Ich war einfach neugierig und hoffte, mir mit dem Studium der Slavistik einen Schlüssel zum Verständnis der Menschen und Kulturen im Osten Europas verschaffen zu können.

 

Haben Sie ein Lebensmotto und wenn ja, würden Sie uns dieses verraten?

Ich glaube nicht, dass es möglich ist, mit einem „Lebensmotto“ die vielfältigen und immer neuen Fragen, die sich im Leben stellen, zu beantworten oder auch nur eine Orientierung vorzugeben.

Vielleicht könnte ich aber für meine richterliche Tätigkeit ein Motto nennen, ein sehr einfaches Motto, dessen Richtigkeit sich für mich aber immer wieder von Neuem erweist: „Audiatur et altera pars.“

Als Richter muss man in erster Linie zuhören und zu verstehen versuchen. Und man darf keine Schlussfolgerungen ziehen, bevor man sich nicht mit allen verschiedenen Sichtweisen vertraut gemacht hat.


Vielen Dank für das Gespräch!

Von Michaela Thiel

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