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I.t.f.26

Sternstunde der Rechtswissenschaft

Gratianus de Clusio: Decretum. Mit der Glossa ordinaria von Johannes Teutonicus in der Bearbeitung von Bartholomaeus Brixiensis

Straßburg: Heinrich Eggestein, 1471; Ganzledereinband, Holzdeckel, 460 Blatt

Signatur: I.t.f.26

Inhalt:

Das «Decretum Gratiani» ist die wichtigste Sammlung des mittelalterlichen Kirchenrechts. Dank des «Decretum» entwickelte sich die Kanonistik von einer theologischen Unterdisziplin zu einer selbstständigen, von der Theologie getrennten Wissenschaft. Material eines kompletten Jahrtausends beinhaltet diese kirchenrechtliche Stoffsammlung, die aus völlig unterschiedlichen, zum Teil sehr konträren Quellen stammt. Diese Widersprüche auf dialektisch argumentative Weise aufzulösen, war das Ziel ihres Kompilators und Herausgebers Gratian, was man auch am ursprünglichen Titel «Concordia discordantium canonum» erkennen kann. Über Gratians Leben ist fast nichts bekannt, man vermutet, dass er Ende des 11. Jahrhunderts geboren wurde und um 1150 gestorben ist. Lediglich seine Lehrtätigkeit an der Universität Bologna, dem Zentrum der damaligen Rechtswissenschaft, gilt als erwiesen. Unklarheit herrscht auch über den genauen Zeitpunkt der Vollendung seines großen Werks - man nimmt an, dass er die endgültige Fassung um 1145 abgeschlossen hat. Das «Decretum» setzt sich aus 3800 mit Sachrubriken versehenen Quellenstellen zusammen, die Gratian mittels Kurzkommentaren erläutert. Das in drei Teile gegliederte Werk beginnt mit der Ordination einschließlich der Bischofswahl. Im zweiten Teil werden 36 fiktive Rechtsfälle erläutert, die sich mit der Simonie, dem Prozessrecht, dem kirchlichen Vermögens- und Verwaltungsrecht, der Rechtsstellung von Klöstern und Mönchen, den Rechten und Pflichten der Kleriker, dem Eidesrecht, der Frage des gerechten Krieges, der Privilegienerteilung, der päpstlichen Rechtsetzungsgewalt und dem Laienrecht befassen. Der kürzere, dritte Teil behandelt die Kirchen- und Altarweihe, die Eucharistie, das Fasten, die Taufe und die Firmung. Bereits um 1150 wurde das «Decretum» in der päpstlichen Kanzlei eingesetzt. Bis 1918 galt es als unmittelbar geltendes katholisches Kirchenrecht, erst dann wurde es im Jahr 1918 vom «Codex iuris canonici» abgelöst.

Schadensbild:

Einband:

Der Lederfalz ist vorn komplett gerissen. Beide Holzdeckel vorne und hinten sind längs teilweise gebrochen. Das Schließenelement oben fehlt komplett. Das Kantenblech an der Unterkante des Vorderdeckels ist Verlust. Alle 5 Buckel auf Vorder- und Rückdeckel fehlen. Beide Buchdeckel sind deformiert. Die Flechtung am Kopfkapital ist teilweise lose und beschädigt. Das Leder am Kopf ist teilweise Verlust.

Buchblock:

Der Buchblock ist teilweise stark verschmutzt und weist zahlreiche Wasserränder auf. Einige Blätter der ersten Lage fehlen. Darüber hinaus lassen sich weitere Risse, Knicke und Fehlstellen im Buchblock erkennen.

Kosten (Restaurierung inkl. Digitalisierung): 1270,- €