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Gesunde Hochschule

Wer kann am BEM-Verfahren beteiligt sein?

Neben dem Beauftragten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements an der Universität Würzburg Thorsten Voll können auf Wunsch des oder der BEM-Berechtigten je nach Bedarf folgende weitere Personen oder Institutionen beteiligt werden:

Um BEM-Berechtigte besser unterstützen zu können, kann eine Kontaktaufnahme im Vorfeld des BEM-Gesprächs sinnvoll sein. Dies betrifft insbesondere Stellen wie den Betriebsärztlichen Dienst oder die Sucht­- und Konfliktberatung, wo wichtige Inhalte vorab besprochen werden können. BEM Berechtigte entscheiden selbst, ob und welche Vorgespräche ihnen hilfreich erscheinen.

Sofern externe Stellen für mögliche Hilfen- und Unterstützungsleistungen zuständig sind, kann es sinnvoll sein, auch diese hinzu zu ziehen, z. B.: