Wie läuft das BEM ab?
1. Der BEM-Beauftragte lädt ein
Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen in den vergangenen zwölf Monaten arbeitsunfähig gemeldet waren, erhalten Sie ein Angebot zu einem Gespräch im Rahmen des BEM.
2. BEM-Berechtigte entscheiden selbst
BEM-Berechtigte entscheiden selbst, ob sie die Einladung zum BEM-Gespräch annehmen. Sie entscheiden auch, ob das Gespräch unter vier Augen oder mit weiteren Personen stattfindet. Die entsprechenden Angaben können schon auf dem Antwortbogen gemacht werden, die der Einladung beigefügt ist.
3. Gemeinsam wird die Ausgangssituation betrachtet
In einem vertrauensvollen Gespräch werden die BEM-Berechtigten ausführlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und grundlegenden Möglichkeiten informiert, die das BEM ihnen bietet. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen sprechen wir darüber, welche Faktoren die Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Dabei werden die Anforderungen des Arbeitsplatzes und die Leistungsfähigkeit der BEM-Berechtigten gegenübergestellt. Diese "Situationsanalyse" dient der passgenauen Planung von Lösungen für den individuellen Einzelfall.
4. Gemeinsam werden Lösungen und Perspektiven entwickelt
In einem oder mehreren Gesprächen werden gemeinsam Lösungen entwickelt und konkrete Maßnahmen geplant. Diese können sehr vielfältig sein und werden individuell auf die Ausgangssituation abgestimmt.
5. Die vereinbarten Maßnahmen werden durchgeführt
6. Die Erfolge der Maßnahmen werden bewertet
Die vereinbarten Maßnahmen werden dokumentiert und durch den BEM-Beauftragten koordiniert, begleitet und - wenn nötig - angepasst. Auch die Wirkung von Maßnahmen wird überprüft, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.
7. Abschluss
Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten und möglicherweise angepassten Ziele erreicht wurden oder keine weiteren Möglichkeiten der Unterstützung identifiziert werden können.
BEM-Berechtigte können jederzeit um (Wieder-) Aufnahme des Betrieblichen Eingliederungsmanagement bitten, auch wenn die Anzahl ihrer Fehltage noch kein BEM vorsieht.