Intern
    Konfliktmanagement

    Phasen der Konfliktbearbeitung

    Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Universität und mit externen Partnern. Das setzt voraus, das eigene Verhalten zu überdenken und nach eigenen Lösungswegen zu suchen. Erster und wichtigster Schritt ist, den Konfliktpartner anzusprechen und den Konflikt so darzulegen, wie man ihn selbst empfindet (Phase 1). Oft lohnt es sich, Unterstützung zu holen, um diesen Schritt zu gehen, z.B. in der Konfliktberatungsstelle oder bei anderen Anlaufstellen.

     

    Kann die einzelne Person den Konflikt nicht alleine lösen, so sind die direkten Vorgesetzten gefordert. Ihre Aufgabe ist es, Konflikte anzusprechen und die Kommunikation zwischen den Parteien zu fördern (Phase 2).

     

    Kann die oder der direkte Vorgesetzte den Konflikt nicht lösen, so ist die nächst höhere Leitungsebene gefragt (Phase 3).


    Führungskräfte können die Konfliktberatungsstelle hinzuziehen. Diese kann im Sinne eines Fallmanagements den Konflikt analysieren, Situationsklärungen vornehmen, Vorschläge zur Konfliktlösung machen, in Einzelfällen Konfliktgespräche moderieren oder Mediatoren und Coaches vermitteln (Phase 4).

    Nur in extremen Fällen und / oder wenn es rechtlich erforderlich ist, sollen repressive Maßnahmen und dienstrechtliche Möglichkeiten herangezogen werden (Personalabteilung, Justiziariat, Universitätsleitung/ Dienstvorgesetzte*r).

     

    Von diesem System des Konfliktmanagements unberührt bleibt selbstverständlich die Möglichkeit und je nach Sachlage auch die Notwendigkeit, aus dem (dienstlichen oder außerdienstlichen) Verhalten der Beschäftigten erforderliche dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.