Grundkurs im Strahlenschutz (Fachkunderichtlinie Technik), Betrieb von technischen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
Die Akademie für Weiterbildung der Universität Würzburg (CCE, Uni Würzburg GmbH) betreut für die Strahlenschutzstelle administrativ diesen Kurs.
Die aktuellen Termine können Sie der
Homepage der Akademie für Weiterbildung der Universität Würzburg (CCE, UNi Würzburg GmbH) entnehmen.
bestehend aus allgemeinen Teil + einem Spezialteil
allgemeiner Teil
Spezialteil "Betrieb von technischen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern"
Verbindliche Anmeldung, sobald die Termine feststehen, über die Homepage der Akademie für Weiterbildung der Universität Würzburg (CCE, Uni Würzburg GmbH) möglich.
Detail-Informationen zum Kurs
"Grundkurs im Strahlenschutz (Fachkundrichtlinie Technik), Betrieb von technischen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern"
Zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV, GMBl. 2011, Nr. 52/53, S. 1039
Inhalt:
Dieser Kurs findet in zwei Teilen statt.
- Allgemeiner Tei
- Spezieller Teil (Betrieb von technischen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern)
Dieser Kurs vermittelt die Lehrinhalte für die in Anlage C der Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV vom 21.11.2011 aufgeführten Module:
- RM, RG, RH, Z1, Z3 und FA
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Abschlussprüfung) ist Voraussetzung für den Erhalt der bundesweit anerkannten Kursbescheinigung. Gemäß § 48 Abs. 1 StrlSchV behält die Kursbescheinigung maximal 5 Jahre Gültigkeit.
Dieser Kurs ermöglicht zusammen mit dem Nachweis des geeigneten Berufsabschlusses und der erforderlichen Berufserfahrung (siehe Anlage E der Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV), den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß den Fachkundegruppen:
- R2.1: Tätigkeiten im Sinne der Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV an Einrichtungen zur Röntgenstreuung, -beugung und –analyse.
- R2.2: Röntgenstreuung, -beugung und –analyse ausschließlich für handgehaltene Röntgenfluoreszenzanalysatoren.
- R3: Tätigkeiten im Sinne der Fachkunde-Richtlinie Technik nach RöV an Röntgeneinrichtungen, die in Konstruktion und Eigenschaften Vollschutz- bzw. Hochschutzgeräten entsprechen, Hochschutzgeräten, Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.
- R7: Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Pathologie, Rechtsmedizin oder medizinischer oder tiermedizinischer Forschung ohne Anwendung am lebenden Menschen.
- R10: Wahrnehmung von Aufgaben oder Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler.
Der Erwerb der Fachkunde wird von der jeweils zuständigen Behörde (in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter) auf Antrag geprüft und bescheinigt.
Gemäß § 48 Abs. 1 StrlSchV ist die Fachkunde im Strahlenschutz längstens alle 5 Jahre durch anerkannte Kurse zu aktualisieren.
Der Allgemeine Teil dieses Grundkurses ist inhaltlich identisch mit dem Allgemeinen Teil des Grundkurses im Strahlenschutz (StrlSchV). Durch die erfolgreiche Teilnahme am Speziellen Teil des Grundkurses im Strahlenschutz (Ungang mit radioaktiven Stoffen) kann zusätzlich die Kursbescheinigung für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.2, S4.1, S5 und S6.1 nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung erworben werden.
Zielgruppe:
Bedienstete der Universität Würzburg und Externe, die zu Strahlenschutzbeauftragten für den Betrieb von technischen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern bestellt werden sollen, sowie alle Interessierten.
Teilnehmer:
begrenzt (max. 40)
Dauer:
Allgemeiner Teil: 3 Tage
Spezieller Teil: 2 Tage
Kosten:
siehe: Internet-Seite der Akademie für Weiterbildung (CCE, Uni Würzburg GmbH) zu den Strahlenschutzkursen