Grundkurs im Strahlenschutz (Fachkunderichtlinie Technik), Umgang mit radioaktiven Stoffen
Die Akademie für Weiterbildung der Universität Würzburg (CCE, Uni Würzburg GmbH) betreut für die Strahlenschutzstelle administrativ diesen Kurs.
Die aktuellen Termine können Sie der
Homepage der Akademie für Weiterbildung der Universität Würzburg (CCE, UNi Würzburg GmbH)
entnehmen.
bestehend aus allgemeinen Teil + einem Spezialteil
Spezialteil "Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (außer Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern)"
Verbindliche Anmeldung, sobald die Termine feststehen, über die Homepage der Akademie für Weiterbildung der Universität Würzburg (CCE, UNi Würzburg GmbH) möglich.
Detail-Informationen zum Kurs
"Grundkurs im Strahlenschutz (Fachkunderichtlinie Technik), Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (außer Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern)"
Zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV, GMBI. 2004, Nr.40/41, S. 799
Inhalt:
Dieser Kurs findet in zwei Teilen statt.
- Allgemeiner Teil
- Spezieller Teil (Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (außer Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern)
Dieser Kurs vermittelt die Lehrinhalte für die in Anlage E der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV vom 18. Juni 2004 (GMBl. Nr. 40/41 vom 31.8.2004 S. 799;:: 19.4.2006 S. 735) aufgeführten Module:
- GG: Grundlagen für Fachkundegruppen mit geringem Anforderungsniveau
- GH: Grundlagen für Fachkundegruppen mit erhöhtem Anforderungsniveau
- OG: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen: Geringes Anforderungsniveau
- FA: Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Abschlussprüfung) ist Voraussetzung für den Erhalt der bundesweit anerkannten Kursbescheinigung. Gemäß § 48 Abs. 1 StrlSchV behält die Kursbescheinigung maximal 5 Jahre Gültigkeit. Dieser Kurs ermöglicht zusammen mit dem Nachweis des geeigneten Berufsabschlusses und der erforderlichen Berufserfahrung (siehe Anlage F der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV), den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß den Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S4.1, S5 und S6.1 Der Erwerb der Fachkunde wird von der jeweils zuständigen Behörde (in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt, Augsburg) auf Antrag geprüft und bescheinigt. Dieser Kurs ermöglicht zudem den Besuch von weiteren Modulen entsprechend der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV (z.B. Modul OH für Fachkundegruppe 4.2). Gemäß § 30 Abs. 2 StrlSchV ist die Fachkunde im Strahlenschutz längstens alle 5 Jahre durch anerkannte Kurse zu aktualisieren. Der Allgemeine Teil dieses Grundkurses ist inhaltlich identisch mit dem Allgemeinen Teil des Grundkurses im Strahlenschutz (RöV). Durch die erfolgreiche Teilnahme am Speziellen Teil des Grundkurses im Strahlenschutz (Betrieb von technischen Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern) kann zusätzlich die Kursbescheinigung für die Fachkundegruppen R2, R3 und R10 der Anlage A Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 27.05.2003 erworben werden.
Zielgruppe:
Bedienstete der Universität Würzburg und Externe, die zu Strahlenschutzbeauftragten für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestellt werden sollen, sowie alle Interessierten.
Teilnehmer:
begrenzt (max. 40)
Dauer:
Allgemeiner Teil: 3 Tage
Spezieller Teil: 2 Tage
Kosten:
siehe: Internet-Seite der Akademie für Weiterbildung (CCE, Uni Würzburg GmbH) zu den Strahlenschutzkursen