... bei Fragen oder Problemen im Umgang mit Suchtmitteln
Beratungsangebote bei Fragen oder Problemen im Umgang mit Suchtmitteln
Die Suchtberatung beantwortet Fragen, die sich zum Konsum alkoholischer Getränke, zu psychisch wirksamen Medikamenten und illegalen Drogen stellen. Sie berät die Beschäftigten der Universität und des Universitätsklinikums bei Problemen im Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln und auch bei Essstörungen. Auch Beschäftigte, die als Angehörige mit einem Sucht(mittel)problem konfrontiert sind, können sich an die Beratungsstelle wenden.
Hilfe zur Selbsthilfe
Die Suchtberatungsstelle bietet Hilfe zur Selbsthilfe: Ressourcenorientiert werden Ihre Eigenverantwortung und Ihre Kompetenzen gestärkt.
Besteht der Wunsch nach einer Therapie, unterstützt die Suchtberatung bei der Suche nach geeigneten Therapeuten oder anderen Beratungseinrichtungen.
Die Beratung von Beschäftigten mit Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln umfasst im Einzelnen
- Förderung der individuellen Kompetenz im Umgang mit Suchtmitteln
- Fachliche Begleitung bei den ersten Schritten zur Konsumreduktion
- Abklären des Problems und des Behandlungsbedarfs
- Information über interne und externe Beratungsangebote und Behandlungsmöglichkeiten
- Vermittlung in externe Beratungs- und Behandlungseinrichtungen (ambulante, stationäre Versorgung, Selbsthilfegruppen etc.)
- Information zum Umgang mit Suchtmittelabhängigen Angehörigen, Freunden oder Kollegen
Während und nach einer (stationären) Therapie
Die Unterstützung von Beschäftigten, die sich zu einer (stationären) Behandlung entschieden haben, erstreckt sich oft über einen längeren Zeitraum. Sie beginnt möglicherweise mit dem Besuch während der stationären Behandlung und ist vor allem im Anschluss an die Behandlung, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz bedeutsam:
Wiedereingliederung
Nach Abschluss einer Behandlung unterstützt die Suchtberatung die Beschäftigten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Je nach Bedarfslage kann dies in Einzelgesprächen, gemeinsamen Gesprächen mit Vorgesetzten und in Teamgesprächen geschehen.
Nachsorge
Hat sich eine Suchtmittelabhängigkeit entwickelt, ist die Abstinenz vom Suchtmittel in den meisten Fällen unabdingbar. Die Erfahrung zeigt aber, dass es nicht immer gelingt, diese Abstinenz auf Dauer einzuhalten, auch wenn sich die Betroffenen deren Notwendigkeit bewusst sind. Suchtmittelabhängige dabei zu unterstützen, langfristig abstinent zu bleiben, ist eine weitere Aufgabe der Suchtberatung. Ein inzwischen in vielen Fällen bewährtes Nachsorgeprogramm hilft dabei, einen Rückfall zu vermeiden.
Die Beratung von Beschäftigten, die sich zu einer (stationären Behandlung entschlossen haben, umfasst im Einzelnen:
- Kontakt während der Therapie, auf Wunsch auch zu behandelnden Ärzten/innen und Therapeuten/innen
- Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz im Anschluss an eine stationäre Behandlung
(ggf. in diesem Zusammenhang gemeinsame Gespräche mit Vorgesetzten und/oder Kollegen) - Beratungsgespräche im Rahmen der Nachsorge/Rückfallprävention
Auf Veranlassung des/ der Vorgesetzten
Ganz wichtig für Beschäftigte, die von ihrem/ihrer Vorgesetzten an die Beratungsstelle verwiesen wurden, ist, dass diese Gespräche selbstverständlich ebenso vertraulich sind und der Schweigepflicht unterstehen, wie in dem Fall, in dem Beschäftigte von sich aus den Kontakt zur Beratungsstelle suchen.
Diese Gespräche bieten somit die Möglichkeit, mit professioneller Unterstützung die eigene Situation im vertraulichen Rahmen zu reflektieren. Zudem informiert die Beratungsstelle über mögliche Vorgehensweisen und Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten.
Die Beratung von Beschäftigten, bei denen es aufgrund ihrer Sucht(mittel)probleme zu Problemen und Auffälligkeiten am Arbeitsplatz gekommen ist, umfasst im Einzelnen:
- Information über interne und externe Beratungsangebote und Behandlungsmöglichkeiten
- Reflexion der aktuellen Situation