Intern
Familienservice der Universität Würzburg

Betreuungsformen und -einrichtungen

Wenn ein Familienmitglied durch einen Unfall oder altersbedingt dauerhaft der Hilfe oder Pflege bedarf, stellt das die betroffene Person und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen und schwierige Entscheidungen. Eine davon ist die Frage nach der Wohnform und damit nach der Art der Betreuung: Soll die bzw. der Angehörige zu Hause gepflegt werden? Bedarf man dabei der professionellen Hilfe? Oder ist es besser, die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung unterzubringen?

Die Beantwortung dieser Frage gestaltet sich sehr individuell. Sie ist zum einen von den Wünschen der Pflegebedürftigen und von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängig, zum anderen spielen die persönlichen Lebensumstände der Angehörigen eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich wird zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten unterschieden.


Ambulante Pflege

Oft übernehmen Familienmitglieder oder enge Freunde die Pflege zu Hause. Die pflegebedürftige Person hat damit die Möglichkeit, in einer gewohnten Umgebung und im Kreis seiner Lieben zu bleiben.

Jedoch ist dies sowohl für die pflegende Person als auch für die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen meist eine neue, ungewohnte und fordernde Situation. Sie ist oft mit den unterschiedlichsten Gefühlen verbunden, die von Liebe, Verbundenheit und Dankbarkeit, über Pflicht- und Schuldgefühl bis hin zu Scham und Angst reichen können. Die Beziehung zueinander kann durch diese neue Situation sowohl bereichert als auch belastet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Betroffenen, sofern möglich, gemeinsam eine ehrliche und bewusste Entscheidung für ambulante Pflege treffen (siehe auch Bundesministerium für Gesundheit).

Für die ambulante Pflege gibt es vom Gesetzgeber verschiedene Hilfen:

- Ambulante Pflegedienste
- Einzelpflegekräfte
- Pflegevertretungen
- Pflegegeld
- Betreuungsgeld
- Wohnungsanpassung
- Pflegehilfsmittel
- Zusammenlegen von Leistungen – Senioren-WGs

Eine Übersicht über Pflegedienste und betreute Wohneinrichtungen in Würzburg und Umgebung finden Sie im Anschriftenverzeichnis zur Seniorenhilfe und dem Anschriftenverzeichnis für Menschen mit Behinderung der Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung.

Eine gute Hilfe bei der Orientierung, der Wahl der Wohn- und Pflegeform sowie weitere Informationen zu finanzieller Unterstützung bietet der kostenlose Wegweiser für ältere Menschen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, als auch der Ratgeber zur Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit.

Eine praktische Hilfe für die ambulante Pflege bietet der Ratgeber Pflegen zu Hause des Bundesministerums für Gesundheit.

Häusliche Pflegedienste und Ambulante Pflege zu Hause in Würzburg werden von der Pflegehilfe präsentiert.


Ambulanter Pflegedienst

Ambulante Pflegedienste unterstützen die pflegenden Angehörigen je nach Bedarf bei grundpflegerischen Tätigkeiten, bei der Krankenpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Des Weiteren bieten Sie Beratung zu allen Fragen um die Pflege. Ein ambulanter Pflegedienst ist also eine gute Möglichkeit, die Pflegenden in einigen Bereichen zu entlasten und Beruf bzw. Studium und Pflege besser zu koordinieren.

Bei Ihrer Pflegekasse können Sie Leistungs- und Preisvergleichslisten für ambulante Pflegedienste bekommen. Eine Übersicht über Pflegedienste und betreute Wohneinrichtungen in Würzburg und Umgebung finden Sie im Anschriftenverzeichnis zur Seniorenhilfe und dem Anschriftenverzeichnis für Menschen mit Behinderung der Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung


Einzelpflegekräfte

Einzelpflegekräfte sind auf selbständiger Basis arbeitende Altenpflegekräfte, Altenpflegehelferinnen und -helfer oder ähnliche Berufsgruppen. Die Pflegekassen können mit Einzelpflegekräften unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. besondere Wirksamkeit oder Wirtschaftlichkeit der Pflege) direkte Verträge zur Versorgung Pflegebedürftiger abschließen. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls direkt zwischen den beiden Parteien.


Pflegevertretung (Verhinderungspflege)

Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub oder können durch Krankheit die Pflege vorübergehend nicht übernehmen. Für solche Fälle kann eine Pflegevertretung eingestellt werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab dem sechsten Pflegemonat und die Kosten werden für bis zu vier Wochen pro Jahr von der Pflegeversicherung übernommen (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung).


Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen können unter der Voraussetzung häuslicher Pflege von der Pflegekasse Sachleistungen (z.B. Hilfe von Pflegediensten) oder Pflegegeld bekommen. Die Höhe des Pflegegeldes bemisst sich an der Pflegestufe (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung). Es ist ebenfalls möglich, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren und somit individuellen Ansprüchen Rechnung zu tragen. Dementsprechend verringert sich das Pflegegeld anteilig. Die bzw. der Gepflegte kann über das Pflegegeld frei verfügen und damit selber entscheiden von wem und wie sie bzw. er gepflegt werden möchte.


Betreuungsgeld

Pflegebedürftige können Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen, die nicht der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung dienen, von der Pflegekasse erstattet bekommen. Als zusätzliche Betreuungsleistungen gelten z.B. die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und andere anerkannte niedrigschwellige Angebote. Der Grundbetrag des Betreuungsgeldes liegt bei bis zu 100 Euro im Monat. Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen und höherem allgemeinen Betreuungsaufwand können einen erhöhten Betrag von bis zu 200 Euro monatlich erhalten (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung).


Wohnungsanpassung

Häufig sind bauliche Maßnahmen nötig, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu zählen z.B. der Umbau des Badezimmers, des Mobiliars, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifter. Der Umbau soll die Pflegekraft entlasten und/oder dem pflegebedürftigen Menschen eine möglichst große Selbstständigkeit bewahren. Auf Antrag bezuschusst die Pflegekasse Wohnungsanpassungen mit bis zu 2.557 Euro (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung). Sollte sich die Pflegesituation ändern, ist ein zweiter Antrag möglich. Generell muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil übernehmen, der an ihrem bzw. seinem Einkommen bemessen wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Würzburg beraten Sie gerne bei Fragen der Wohnungsanpassung.


Pflegehilfsmittel

Sofern keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht, können von der Pflegeversicherung Kosten übernommen, Zuzahlungen erbracht oder auch Pflegehilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Es wird dabei zwischen technischen Pflegehilfen und Verbrauchsmitteln unterschieden (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung).


Zusammenlegen von Leistungen – Senioren-WGs

Viele Menschen möchten im Alter nicht alleine leben, aber gleichzeitig ihre Selbstständigkeit und Privatsphäre nicht aufgeben. Senioren- und Seniorinnen-Wohngemeinschaften bieten hierzu die Möglichkeit, da jede Bewohnerin und jeder Bewohner über ihre / seine eigene Wohnung bzw. ihr / sein eigenes Zimmer verfügt und gleichzeitig die Möglichkeit hat mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern die Gemeinschaftsräume zu benutzen um z.B. zusammen zu kochen, zu spielen oder einfach die Gesellschaft zu genießen.

Die Pflegeleistungen der einzelnen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner können in einer solchen Wohngemeinschaft zusammengelegt werden (d.h. Poolen von Leistungen). Somit übernimmt z.B. ein Pflegedienst die Pflege mehrerer pflegebedürftiger Menschen im gleichen Haus oder der gleichen Wohnung. In den meisten Fällen spart dies Zeit und damit Geld, wodurch zusätzliche Leistungen finanziert werden können.


Stationäre Pflege

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege richtet sich an Pflegebedürftige, die nur für begrenzte Zeit auf stationäre Versorgung angewiesen sind, wie z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder zur Bewältigung einer Krise in der Pflege zu Hause. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind hier unabhängig von der Pflegestufe der bzw. des Betroffenen (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung). Da die Einrichtungen, die durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassen sind, häufig Einrichtungen der Altenpflege sind, eignen sie sich für die Bedürfnisse pflegebedürftiger Kinder nicht. Seit 2008 ist es daher möglich, pflegebedürftige Kinder auch in nicht zugelassenen, aber geeigneten Einrichtungen, wie z.B. denen der Behindertenhilfe, unterzubringen.


Teilstationäre Pflege

Die zeitweise Pflege im Tagesverlauf in einer stationären Einrichtung wird als teilstationäre Pflege bezeichnet. Sie kann in Tages- und Nachtpflege unterschieden werden und wird im Einzelfall gewährt, wenn die ambulante Pflege nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann. Pflegekosten, die Kosten der sozialen Betreuung und die der medizinischen Behandlungspflege werden von der Pflegekasse getragen (siehe Leistungsansprüche Pflegeversicherung) und können mit Leistungen der ambulanten Pflege, wie z.B. Pflegegeld kombiniert werden. Verpflegungskosten müssen privat übernommen werden (siehe auch Bundesministerium für Gesundheit). Um die Berufstätigkeit von pflegenden Angehörigen zu ermöglichen, können Pflegebedürftige z.B. tagsüber in eine Pflegeeinrichtung untergebracht werden.


Vollstationäre Pflege

Ist eine ambulante oder teilstationäre Pflege nicht möglich, wird eine vollstationäre Pflege von den Pflegekassen gewährt. Sofern die bzw. der Pflegebedürftige nicht Pflegestufe III hat, wird die Erfordernis vollstationärer Pflege vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Die Pflegekassen zahlen entsprechend der Pflegestufe einen Pflegesatz an die Pflegeeinrichtung. Dieser pauschale Sachleistungsbetrag ist ausschließlich für den Pflegeaufwand, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege bestimmt.

Bei Ihrer Pflegekasse können Sie Leistungs- und Preisvergleichslisten für zugelassene Pflegeheime kostenfrei erhalten. Eine Übersicht über Pflegedienste und betreute Wohneinrichtungen in Würzburg und Umgebung finden Sie im Anschriftenverzeichnis zur Seniorenhilfe und dem Anschriftenverzeichnis für Menschen mit Behinderung der Beratungsstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung.

http://www.wuerzburg.de/de/themen/gesundheit-soziales/senioren/15988.Beratungsstelle-fr-Senioren---Wir-ber-uns.htmlAltenheime, Pflegeheime und Seniorenheime in Würzburg präsentiert von der Pflegehilfe.


Wie erkenne ich eine gute Pflegeeinrichtung?

Der Schritt, einen pflegebedürftigen Menschen in stationäre Betreuung zu geben, ist für viele Angehörige sehr schwierig. Oft ist dieser Schritt jedoch aus verschiedenen Gründen notwendig, um der betroffenen Person die notwendige Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Damit der Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu einer wirklichen Verbesserung der Situation beiträgt, muss die Wahl der Einrichtung sehr sorgfältig getroffen werden. Doch was ist ein gutes Pflegeheim? Diese Frage ist stark von den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen des pflegebedürftigen Menschen abhängig. Nichtsdestotrotz gibt es einige allgemeine Qualitätsstandards für Pflegeheime.


Pflegenoten

Seit der Pflegereform 2008 soll die Qualität und die Transparenz in der Pflege gesteigert werden. Aus diesem Grund werden stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste regelmäßig und unangekündigt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand bestimmter Qualitätskriterien geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in sogenannten Transparenzberichten veröffentlicht und müssen ebenfalls in der jeweiligen Einrichtung gut sichtbar publik gemacht werden.

Die Gesamtnote (von 1,0 = sehr gut, bis 5,0 = mangelhaft) für stationäre Pflegeeinrichtungen setzt sich aus 64 Einzelbewertungen zusammen, die folgende Themenbereiche umfassen:
- Pflege und medizinische Betreuung (35 Kriterien)
- Umgang mit demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohnern (10 Kriterien)
- Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung (10 Kriterien)
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9 Kriterien)

Für Pflegedienste setzt sich die Gesamtnote aus folgenden Kriterien zusammen:
- Pflegerische Leistungen (17 Kriterien)
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen (10 Kriterien)
- Dienstleistung und Organisation (10 Kriterien)

Bei beiden Pflegeanbietern wird des Weiteren ergänzend eine Bewohner- und Kundenbefragung durchgeführt, die gesondert dargestellt wird und nicht mit in die Gesamtnote einfließt.

Weitere Informationen zu dem Bewertungsverfahren des MDK können Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Pflegekassen) und des Bundesministerium für Gesundheit finden.

Neben dem jeweiligen Leistungsangebot und den dazugehörigen Preisen, bekommen Sie die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens (Pflegenoten und Transparenzberichte) auf folgenden Suchmaschinen für Pflegeheime und –dienste mit angezeigt:


Grüner Haken

Ein weiteres Gütesiegel für die Qualität von Pflegeeinrichtungen ist der ‚Grüne Haken‘, der auf verbraucherfreundliche Heime mit hoher Lebensqualität aufmerksam macht. Der ‚Grüne Haken‘ ist ein Gütesiegel der Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverbandes der Nutzer und Nutzerinnen von Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen (BIVA) e.V. und dem Institut für soziale Infrastruktur (ISIS). In Anlehnung an die ‚Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen‘ wurden Kriterien zur Bemessung der Lebensqualität in Heimen entwickelt, die sich den folgenden drei Teilbereichen widmen:

  • Autonomie (52 Kriterien)
  • Teilhabe (37 Kriterien)
  • Menschenwürde (32 Kriterien)