Nahe Angehörige
Nahe Angehörige sind: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehepartner der Geschwister und der Geschwister der Ehepartner, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder der Ehepartner oder Lebenspartner, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Quelle: § 7 (3) Pflegezeitgesetz, veröffentlicht durch das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html