Nicht behindert zu sein, ist wirklich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.
Richard von Weizsäcker
Die Schwerbehindertenvertretung ist durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), früher Schwerbehindertengesetz, für alle Belange der schwerbehinderten Beschäftigten zuständig.
Sie hat die primäre Aufgabe, die Interessen der Schwerbehinderten gegenüber der Dienststelle zu vertreten und helfend zur Seite zu stehen - zum Wohle jedes Einzelnen, wie auch der Gemeinschaft.
Es ist unabdingbar, dass jegliche Art der Schwerbehinderung akzeptiert und bei jeder Einstellung geprüft wird, ob die Stelle mit einer/m Schwerbehinderte(n) besetzt werden kann.