Intern
Schwerbehindertenvertretung

Inklusionsvereinbarung

Inklusionsvereinbarung der Universität Würzburg

Die Inklusionsvereinbarung ist eine kollektive Regelung, die ein ganzes Bündel von arbeitsplatz- und beschäftigungserhaltenden Maßnahmen umfasst. Ihre sachlichen Schwerpunkte beziehen sich vor allem auf die Themen der Personalplanung, Arbeitsplatz- und Arbeitsumfeldgestaltung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeitregelungen für Menschen mit Behinderung.

Die Inklusionsvereinbarung ist ein bedeutendes Element des Rechts behinderter Menschen; sie kann ein entscheidendes Instrument für eine verbesserte Situation behinderter Beschäftigter und für eine langfristig und systematisch angelegte Vertretungspolitik sein. Die Vereinbarung bildet auf dem Gebiet der betrieblichen Eingliederung behinderter Menschen das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument zur Ausgestaltung einer integrativen Personalpolitik und zur Steuerung und Gestaltung betrieblicher Integrations- und Rehabilitationsprozesse.

Inklusionsvereinbarung der Universität Würzburg