Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Gemäß §11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitsausschuss die Aufgabe, Anliegen des
Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er bespricht aktuelle Themen, erarbeitet innerbetriebliche
Maßnahmen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer und unterbreitet
der Hochschulleitung geeignete Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Er ist ein Gremium für die
Koordination und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes an der Universität Würzburg. Der ASA hat keine
Entscheidungsbefugnis.
Durch die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses soll erreicht werden, dass die Zusammenarbeit der im Betrieb mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz befassten Stellen organisiert und institutionalisiert wird.
Im ASA versammeln sich die Arbeitsschutzfachleute des Betriebes zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit. Hier wird bewertet, beraten und es werden Entscheidungen vorbereitet. Hier können Planungen, Maßnahmen und Schritte im Einzelnen koordiniert werden.
Der ASA ist das einzige betriebliche Gremium, das die betrieblichen Arbeitsschutzakteure zusammenführt, eine Diskussion der aktuellen Arbeitsschuztsituation und eine gemeinsame Abstimmung strittiger bzw. unklarer Themen ermöglicht. Wie auch in anderen Kommunikationsforen, z.B. Meetings, Jour Fixes, Qualitätszirkeln, steigt die Effektivität mit der Offenheit der Auseinandersetzung.
Der Hauptnutzen eines effektiven ASA ist der ungestörte Betriebsablauf. Gegenstand der Betrachtungen im ASA sind Beobachtungen im Betrieb, die dem ungestörten Betriebsablauf entgegenstehen.
Der ASA setzt sich zusammen aus:
- Beauftragter des Arbeitgebers bzw. der Hochschulleitung
- 2 Mitglieder des Personalrats
- Sicherheitsingenieure
- Betriebsärzte
- Sicherheitsbeauftragte
- Vertrauensperson für schwer behinderte Menschen (gem. §95 Abs. 4 Sozialgesetzbuch IX)
Da aufgrund der Größe der Universität Würzburg nicht alle bestellten beauftragten Personen am ASA teilnehmen können, ist bei der Berufung der beauftragten Personen darauf zu achten, dass die besonders sicherheitsrelevanten Betriebseinheiten bzw. Tätigkeitsbereiche vertreten sind.
Um dem spezifischen Arbeitsplatzspektrum an der Universität Würzburg und den Zielen des Gesundheitsschutzes gerecht zu werden, wird diese Zusammensetzung erweitert um:
- Beauftragte für die Biologische Sicherheit
- Strahlenschutzbeauftragte
- Mitarbeiter/innen der Gesunden Hochschule
Der Vorsitzende kann zu speziellen Fragen/bei Problemen u.a. weitere Personen (Sachverständige, andere Gäste) zu den ASA-Sitzungen einladen.
- Suchtberatung der Universität Würzburg
Die Suchtberatung informiert und berät bei Fragen oder Problemen im Umgang mit Alkohol, psychisch wirksamen Medikamenten, illegalen Drogen und verwandten Problemen (Essstörungen, exzessiver Internetgebrauch, Spielsucht) sowie zum Umgang mit Betroffenen. Sie vermittelt Kontakte zu anderen Beratungseinrichtungen und weiterführenden therapeutischen Behandlungen. Außerdem unterstützt sie aktiv die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Über das Sucht(mittel)thema hinaus unterstützt sie auch in Fragen der Prävention und bei psychischen Belastungen. Die Beratung erfolgt dabei stets vertraulich. Gespräche sind neben den üblichen Arbeitzeiten auch abends möglich. Neben dem persönlichen Gespräch bietet die Beratungsstelle Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminare für alle Beschäftigten und auch für verschiedene Nutzergruppen, insbesondere Führungskräfte an. - <link en administration personal unit-45 services interne-fort-und-weiterbildung>Interne Fort- und Weiterbildung der Universität Würzburg
- Ersthelfer-Ausbildung
wird durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz der Universität Würzburg organisiert
- Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten
wird durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz der Zentralverwaltung der Universität organisiert - Arbeitsschutzausschuss
Wenn Sie im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz Anregungen und Verbesserungsvorschläge haben oder Ihre Meinung äußern wollen, nehmen Sie bitte über die E-Mail-Adresse arbeitsschutzausschuss@uni-wuerzburg.de Kontakt mit dem Arbeitsschutzausschuss auf. Wir werden uns um Ihre Verbesserungsvorschläge und Anregungen kümmern und diese ggf. im Arbeitsschutzausschuss thematisieren. - Alle Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland
Die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland werden hier über eine alphabetische Suchfunktion als zugängliche Internetressourcen angeboten. (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin) - Online-Datenbank mit den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen Deutschlands
Das Justizministerium des Landes NRW stellt Ihnen hier in Kooperation mit LexisNexis (http://www.lexisnexis.de/) aktuelle Gesetze des Bundes und der Länder kostenfrei zur Verfügung. - Pubilikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) sind in einer Datenbank abrufbar.
Das Vorschriften-/Regelwerk beinhaltet DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze, welche heruntergeladen oder kostenlos über die Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz bestellt werden können. - Staatliche Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz-Vorschriften und Regeln
Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg (http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/ index.html) bietet die aktuellen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für unterschiedlichste Themenfelder aus den Bereichen des Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutzes an. - EUR-Lex-Zugang
Euro-Lex bietet einen unmittelaren und kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Die Suchfunkionen sind vielfältig. - Umwelt-online-Zugang
Regelwerk zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Chemikalien- und Gentechnikrecht, Gefahrguttransport- und Technikrecht, Strahlenschutz und Umweltschutz, kontinuierliche Aktualisierung/Fortschreibung der Inhalte der Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Technischen Regeln etc.
- Unfallwesen
Die Unfallstatistik wie auch der Unfallbericht ist hier für Beschäftigte und ausschließlich für den internen Gebrauch abrufbar