Behinderung und chronische Erkrankung
Die Schwerbehindertenvertretung ist für alle Belange der schwerbehinderten Beschäftigten zuständig.
Sie hat die primäre Aufgabe, die Interessen der Schwerbehinderten gegenüber der Dienststelle zu vertreten und helfend zur Seite zu stehen.
Die KIS bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung an. Auch Lehrende können sich an diese Stelle wenden.
Beim "Zentrum Bayern für Familie und Soziales" können Sie einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung stellen.
Sie können den Antrag auch online stellen.
Einen Änderungsantrag zur Erhöhung Ihres Grades der Behinderung können Sie beim "Zentrum Bayern für Familie und Soziales" stellen.
Früher gehörte die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zur Sozialhilfe. Seit 2020 steht sie auch Personen zu, die nicht finanziell bedürftig sind. Die neu geschaffenen Träger der Eingliederungshilfe bieten Menschen mit Behinderungen medizinische und berufliche Reha sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe. Eingliederungshilfe bekommt, wer die Leistung nicht von einem anderen Rehabilitationsträger erhalten kann. Sie soll Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
In dieser Broschüre der K.I.S., Kontakt- und Informationsstelle für Studierende
mit Behinderung und chronischer Erkrankung, erhalten Sie alle Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung.