1. Stufe
1. Stufe: Vertrauliches Gespräch
Beteiligte: Beschäftigte/r und unmittelbare/r Vorgesetzte/r mit Personalverantwortung
Anlass des Gesprächs
Vernachlässigt ein/e Mitarbeiter/in seine/ihre arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Pflichten oder führt sein/ihr Verhalten zu Störungen am Arbeitsplatz und hat der/die Vorgesetzte konkrete Hinweise, dass dies mit dem Gebrauch von Suchtmitteln in Zusammenhang steht, führt der/die Vorgesetzte mit dem/der Mitarbeiter/in ein erstes vertrauchliches Gespräch nach dem Fünf-Stufenplan.
Inhalt des Gesprächs
Konfrontation mit Auffälligkeiten
Der/die Vorgesetzte benennt die konkreten Fakten (Zeit, Ort, Vorfall). Er/sie begründet seinen/ihren Eindruck, dass der Konsum von Suchtmittel zu den Problemen im Arbeits- und Leistungsverhalten beiträgt oder Grund derselben ist.
Hilfeangebot
Der/die Vorgesetzte nennt seine/ihre konkreten Erwartungen an das weitere Arbeitsverhalten und kündigt an, dass er/sie die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin aufgrund der Vorkommnisse verstärkt im Auge behalten wird. Weitere Inhalte der Zielvereinbarung können Selbstverpflichtungen des Mitareiters / der Mitarbeiterin sein, z.B. zum Aufsuchen einer Beratungsstelle.
Konsequenzen
Der/die Vorgesetzte weist den/die Mitarbeiter/in darauf hin, dass dies vertrauliche Gespräch noch keine arbeits- oder dienstrechtlichen Folgen hat. Er/sie erläutert anhand des Fünf-Stufenplans das Vorgehen, sollten die Probleme am Arbeitsplatz andauern. Er/sie händigt ein Exemplar des Suchtpräventionskonzepts aus.
Termin für Rückmeldegespräch
Der/die Vorgesetzte vereinbart einen neuen Termin, um über die weitere Entwicklung des Verhaltens Rückmeldung zu geben. Der/die Vorgesetzte macht sich - lediglich zum eigenen Gebrauch - eine Gesprächsnotiz zum Inhalt des Gesprächs.
Vorgehen bei Wiedererreichen der gewohnten Leistung und keinen weiteren Auffälligkeiten
Zum vereinbarten Termin gibt der/die Vorgesetzte dem/der Mitarbeiter/in Rückmeldung über sein/ihr Arbeitsverhalten der letzten Wochen (Rückmeldegespräch). Es wird empfohlen, noch ein weiteres Gespräch mit dem/der Mitarbeiter/in in ein bis zwei Monaten zu führen.
Vorgehen bei fortbestehenden oder erneuten Leistungsmängeln oder Auffälligkeiten
Treten erneute Leistungsmängel oder Verhaltensauffälligkeiten auf, beraumt der/die Vorgesetzte ein weiteres Gespräch ein, wozu er/sie die Suchtberatung einbezieht.