Vorwort von 1997
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
betriebsbezogene Aktivitäten der Suchtprävention und Suchthilfe sind - im Gegensatz zu Aktivitäten und Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes - nicht gesetzlich geregelt. Insofern muss sie jeder Betrieb selbst festlegen. Für die Universität Würzburg geschieht dies durch das hier vorliegende Suchtpräventionskonzept.
Das Suchpräventionskonzept soll darüber hinaus einen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Suchterkrankung auf allen Hierarchieebenen leisten. Es ist geeignet, suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten frühzeitig eine Perspektive aufzuzeigen, wie sie mit betrieblicher Unterstützung eine Lösung ihrer Probleme in Angriff nehmen können. Auf diesem Wege verbessert sich die Prognose für ambulante und stationäre Therapien erheblich.
Mit dem hier vorgelegten Suchtpräventionsprogramm übernehmen wir soziale Verantwortung für unsere Beschäftigten, indem wir gezielt die Themen Suchtmittelkonsum und damit verbundene Auffälligkeiten angehen, regeln und Unterstützung anbieten.
Gleichzeitig beziehen wir damit Stellung, was wir von unseren Beschäftigten erwarten und nehmen insbesondere die Vorgesetzten in die Pflicht.
Frühzeitige Ansprache und Hilfe bei Auffälligkeiten im Umgang mit Suchtmitteln
Grundsätzlich sind Sie alle dazu aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten tätig zu werden, wenn jemand im Arbeitsalltag so auffällt, dass ein Problem im Umgang mit Suchtmitteln nahe liegt. Dies kann geschehen, indem Sie die Person auf ihr Verhalten ansprechen und auf Hilfsmöglichkeiten hinweisen.
Vorbildverhalten und Rolle der Vorgesetzten
Vorgesetzten kommt sowohl in der Prävention wie auch im Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten eine besonders wichtige Rolle zu. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, dies zur Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermutigen:
Liegen Ihnen Hinweise auf einen auffälligen Suchtmittelgebrauch von Mitarbeitern/innen vor, so erwarten wir von Ihnen, dass Sie diese im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht darauf ansprechen. Bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche odeer dienstrechtliche Pflichten ist nach dem inzwischen vielfach bewährten Verfahren des Fünf-Stufenplans vorzugehen (vgl. Anhang 2).
Suchtmittel am Arbeitsplatz
Auch wenn es um den generellen Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz geht, sind Vorgesetzte besonders gefordert: Untersuchungen zeigen, dass das Verhalten der Vorgesetzten einen größeren Einfluss auf den Umgang der Mitarbeiter mit Alkohol hat als Vorschriften und Verbote. So fordern wir alle Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion auf, aufgrund Ihrer Vorbildfunktion selbst verantwortungsbewusst mit Alkohol und Medikamenten umzugehen und insbesondere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht zum Suchtmittelkonsum zu animieren.
Ziel ist die Einsicht aller, dass verantwortungsvolle Tätigkeiten den Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln von selbst verbieten.
Mit der Einrichtung einer Suchtberatungsstelle, in der eine Psychologin hauptamtlich als Ansprechperson tätig ist, nimmt die Universität Würzburg in Bayern- wie im bundesweiten Vergleich eine herausragende Position ein.
Insofern leistet die betriebliche Suchtprävention als ein besonders gut entwickeltes Element des betrieblichen Gesundheitsmanagements einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität.
gez. gez.
Prof. Dr. A. Haase H. Mikoteit-Olsen
Präsident Kanzlerin