Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind z.B. abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Nachteilsausgleiche sind auch keine Erleichterungen. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten.
Studierende haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich, allerdings nicht unbedingt auf einen in der von Ihnen gewünschten Form.
Studierende müssen den Nachteilsausgleich mindestens sechs Wochen vor der ersten Prüfung unter Vorlage von Nachweisen mit Hilfe eines Formulars beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragen. Studierende sollten sich vorab von den Mitarbeitenden der KIS beraten lassen.
Wichtige Dokumente zum Nachteilsausgleich
Universität Würzburg
in deutscher Sprache
Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich
in englischer Sprache
Application for compensation for disadvantages
Information on Applying for Compensation for Disadvantages – The Procedure
THWS