Homeoffice
Im Fall der Pflege eines nahen Angehörigen besteht die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Hierbei besteht nicht die Beschränkung, dass dieser Arbeitsplatz zu Hause eingerichtet werden muss. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist auch die Genehmigung und Einrichtung eines solchen Arbeitsplatzes im Wohnraum des Pflegebedürftigen denkbar.
- Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständigen Personalsachbearbeitenden
- Informationen im VerwaltungsABC zu Homeoffice WueHome