Regelungen für Studierende
Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können grundsätzlich vom Studium beurlaubt werden, u. a. gilt dies auch für die Pflege naher Angehöriger.
Weiterführende Informationen zum Thema Beurlaubung erhalten Sie hier auf den Seiten der Studierendenkanzlei.