Vollmachten und Verfügungen
Hier finden Sie nähere Informationen zu den drei wichtigsten Vollmachten und Verfügungen, die im Pflegefall von Bedeutung sind.
Wenn Sie sich detailliert über Vorsorgedokumente fortbilden möchten, empfehlen wir Ihnen die Seite www.vorausverfügt.de
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person Ihres Vertrauens für Sie zu handeln, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind. Die Vollmacht kann jederzeit von Ihnen wieder entzogen oder auch abgeändert werden.
Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, in einem Fall, in welchem Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn dieser in der Situation nicht mehr von Ihnen geäußert werden kann.
Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung legt fest, wer für Sie gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer werden soll, wenn Sie eine Betreuung benötigen. Sie bietet also die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen festzuhalten, bevor Sie es selbst nicht mehr erledigen können. Eine solche Verfügung wird von einem Gericht, das (immer) über ein Betreuung entscheiden muss, berücksichtigt.
Zum Thema Betreuung bietet die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg Informationen und Informationsveranstaltungen.
Weitere Informationen und Formulare (in verschiedenen Sprachen) finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz