
Nach der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks beträgt der Anteil der Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten 7 Prozent. Zu dieser Gruppe gehören Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen ebenso wie Studierende mit chronisch-somatischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen oder Teilleistungsstörungen. Nachteilsausgleiche sollen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen individuell kompensieren. Nur wie werden Prüfungen chancengleich gestaltet.
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