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Professional School of Education

Studienbeginn vor dem Wintersemester 2020/21

Studienbeginn vor dem WS 2020/21

Diese Informationen richten sich an alle Studierenden des Lehramts für Sonderpädagogik, die VOR dem Wintersemester 2020/21 ihr Studium begonnen haben.

Aufbau und Inhalte

Der Gesamtumfang im Studiengang für das Lehramt für Sonderpädagogik beträgt 270 ECTS-Punkte. Bei 30 ECTS, die pro Semester erworben werden sollen, ergibt sich eine Regelstudienzeit von 9 Semestern.

  • Neben den erziehungswissenschaftlichen Studieninhalten (EWS) (35 ECTS-Punkte) sind gesellschaftswissenschaftliche Studieninhalte (GWS) (6 ECTS-Punkte) sowie Praktika zu absolvieren.
  • Das Studium beinhaltet die gewählte vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung im Umfang von 120 ECTS. Ab dem Wintersemester 2020/21 greift eine Änderung der LPO I. Dann sind zwei sonderpädagogische Studienrichtungen (1 Hauptfach (90ECTS) und 1 Qualifizierungsfach (30 ECTS) - Kombinationsregeln dazu in der LPO I) zu absolvieren.
  • Das zweite Fach kann entweder die Didaktik der Grundschule mit der Grundschulpädagogik und Didaktik der drei Fächer (70 ECTS) oder die Didaktik der Mittelschule mit der Mittelschulpädagogik und Didaktik einer Fächergruppe (70 ECTS) sein. Nähere Informationen finden Sie unter Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen.
  • Im Freien Bereich (lehramtsspezifischer Wahlpflichtbereich) müssen zusätzliche Inhalte im Umfang von 15 ECTS gewählt werden
  • Die Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) umfasst 10 ECTS.

Fächerkombinationen und Studieninhalte

Wesentlicher Bestandteil eines jeden Lehramtstudiums sind die Erziehungswissenschaften (EWS). Dazu gehören die Allgemeine Pädagogik, die Psychologie und die Schulpädagogik. In den Studiengängen Grundschule, Mittelschule und Sonderpädagogik zählen auch die Gesellschaftswissenschaften (GWS) dazu.

Der sogenannte "Freie Bereich" ist ein Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, den alle Lehramtsstudierenden gem. LPO I einbringen müssen. Informationen zum freien Bereich

Für den erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums und als fachliche Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen werden mehrere Praktika verlangt. Die LPO I - 2008 regelt die Anforderungen für die Praktika im § 33 sowie für die Sonderpädagogik im § 93 Abs.1 Nr.5.

Nicht alle Praktika sind Bestandteil des Studiums. Das Betriebspraktikum und das Orientierungspraktikum gehören nicht zu den Studieninhalten. Beide sollen vor Aufnahme oder spätestens zu Beginn des Studiums absolviert werden. Informationen zu den Praktika

Prüfungen

Auch wenn Sie in Ihrem modularisierten Lehramtsstudium eine Vielzahl an Prüfungen, die Modulprüfungen, in jedem Semester abgelegt haben, müssen Sie noch Ihr Erstes Staatsexamen bestehen, um Ihr Studium abzuschließen und die Berechtigung für das Referendariat zu erwerben. Informationen zum Staatsexamen