Akkreditierung
Mit der Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen haben Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für Studiengänge – die Akkreditierung – beschlossen, die im Hochschulgesetz als Verpflichtung festgeschrieben ist (Art. 7 Abs. 4 BayHIG).
Akkreditierung bedeutet das Durchlaufen eines Begutachtungsverfahrens:
Vom Akkreditierungsrat berechtigte Akkreditierungsagenturen prüfen im Auftrag der Hochschulen, ob vorgegebene Standards in Studium und Lehre eingehalten werden.
Bei der Akkreditierung unterscheidet man zwischen Programmakkreditierung und Systemakkreditierung.