Lehramt an Realschulen
Übersicht
Das Studium für Lehramt an Realschulen umfasst in Bayern:
- das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS), das in erster Linie Psychologie und Pädagogik beinhaltet
- das nicht-vertiefte Studium von zwei gleichberechtigten Unterrichtsfächern
Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich
- zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend)
- zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.
Lehramt an Realschulen (Staatsexamen)
Studiengang | |
Abschlussprüfung | Staatsexamen |
Fakultät | mehrere, je nach Fächerkombination |
Regelstudienzeit | 7 Semester; mindestens 4, höchstens 12 Semester |
Kombinationsregeln | nur bestimmte Kombinationen erlaubt |
Studienbeginn | bei bestimmten Fächern auch zum Sommersemester möglich |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | Die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule berechtigt nur zum Lehramtsstudium von ausgewählten Fächern:
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Zulassungsbeschränkung | zulassungsfrei |
Eignungsprüfung | nur für die Unterrichtsfächer Sport und Musik |
Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | je nach Fächerkombination |
Freiversuch möglich? | ja, nach dem 7. Hochschulsemester für die Unterrichtsfächer |
Aktuelles
Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13.3.2008 wurde zuletzt am 29. Januar 2020 geändert. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem WS 2020/21 ihr Studium aufnehmen. Die Änderungen betreffen die Einführung der Fächerkombination Biologie/Informatik, die Umbenennung des Faches Sozialkunde in Politik und Gesellschaft und die Maximalstudiendauer.
Gegenstand des Faches
Das Unterrichten ist das Kerngeschäft einer Lehrkraft. Um professionell unterrichten zu können, benötigt man fachliche Kenntnisse sowie didaktisch-methodische Kompetenzen. Daneben gibt es weitere Aufgabengebiete und dementsprechende Kompetenzbereiche, die mit zunehmender Professionalität, Erfahrung und Expertise entwickelt werden. Beispielsweise müssen Aufgaben wie Klassenführung, Elternarbeit, Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und Fortbildungen oder die Organisation und Durchführung von außerschulischen Aktivitäten und Klassenfahrten übernommen werden. Auch die Übernahme besonderer Funktionen im Schulleben wird erwartet. Für diese Vielfalt an Aufgaben benötigt man eine ebenso breite Vielfalt an Kompetenzen.
Dazu gehören vor allem erzieherische und kommunikative Kompetenzen, grundlegende Managementtechniken, Beratungskompetenzen und ein gewisses Knowhow in Verwaltung und Organisation. Dies wird nicht alles im Studium erworben, sondern im Referendariat und im Berufsleben.
Eine Besonderheit der bayerischen Realschulen ist die Kombination zweier Bildungsziele: der erweiterten Allgemeinbildung und der beruflichen Orientierung in einer engen Verbindung von Theorie und Praxis. Damit bietet sie eine Grundlage für berufliche und weitere schulische Bildungsgänge. Die Realschülerinnen und -schüler können zwischen vier Wahlpflichtfächergruppen wählen. Darüber hinaus bietet jede Realschule ein breites Angebot der individuellen Förderung durch Ergänzungs-, Förder- und Wahlunterricht sowie Talentförderprogramme. Dieses breite Aufgabenspektrum setzt ein ebenso breites Interessen- und Kompetenzprofil der Lehrkräfte sowie ein starkes pädagogisches Berufsethos voraus.
Das Studium vermittelt in erster Linie Kenntnisse in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und in den Erziehungswissenschaften; dabei wird in den Lehrveranstaltungen, aber auch im Rahmen der Praktika ein Bezug zum späteren Berufsfeld Schule hergestellt.
Die Praktika finden in einer Schule statt; dabei ist man teilweise mehrerer Wochen im Block, teilweise an einem Schultag pro Woche in der Schule. Die Betreuung übernehmen Praktikumslehrer und -lehrerinnen. Die Praktika werden grundsätzlich durch universitäre Lehrveranstaltungen begleitet, zudem wird ein enger Kontakt zwischen den Dozenten an der Uni und den Praktikumsbetreuern in den Schulen gesucht. An der Universität Würzburg findet das erste Praktikum, das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum, grundsätzlich mit Block- und studienbegleitenden, wöchentlichen Anteilen statt. Es wird intensiv durch Dozenten der Schulpädagogik begleitet und durch weitere Veranstaltungen und das Engagement von Lehrkräften flankiert.
Das Studium ist die erste Phase der Lehrerbildung. Nach bestandener Lehramtsprüfung schließt sich die zweite Phase, der Vorbereitungsdienst oder Referendariat, an. Diese Phase stellt die staatliche berufspraktische Ausbildungsphase dar, in der die im Studium gewonnenen fachlichen und theoretischen Kenntnisse umgesetzt und angewendet werden. Nach dem universitären Erwerb von Wissen und grundlegenden Kompetenzen erfolgt nun die Ausbildung intensiver praxisbezogener Kompetenzen. Auch nach dem Berufseintritt hört das Lernen, die ständige Professionalisierung, nicht auf; eine bayerische Lehrkraft ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
Wer sich entscheidet, Lehrer oder Lehrerin zu werden muss die Bereitschaft zu permanentem Lernen, zur Entwicklung unterschiedlichster Kompetenzen und zur Veränderung der professionellen Anteile seiner Person mitbringen. Er oder sie muss motiviert sein, sich mit unterschiedlichen fachlichen Inhalten auseinanderzusetzen und ständig einen Aktualitätsbezug herzustellen, daneben richtet sich die Motivation auf die Bildung, Erziehung und bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Studienbeginn und -dauer
Der Studienbeginn hängt von den gewählten Unterrichtsfächern ab. Die Mindeststudienzeit beträgt 6 Semester, die Regelstudienzeit 7 Semester, die maximale Studienzeit 12 Semester.
Fachwissenschaftliches Studium
Im Lehramt an Realschulen können folgende Fächer als Unterrichtsfächer gewählt werden:
Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik (nur als Erweiterungsfach) Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre/Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft (vormals "Sozialkunde", nur als Erweiterungsfach möglich), Sport.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen kann in Bayern allerdings nur in bestimmten Fächerverbindungen abgelegt werden. Mögliche Fächerkombinationen an der Uni Würzburg sind:
Biologie, Chemie Chemie, Englisch Deutsch, Englisch Englisch, Französisch | Französisch, Geographie
Informatik, Mathematik
Mathematik, Musik |
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in folgenden Fächern möglich:
Deutsch, Englisch, Ethik (nur als Erweiterungsfach), Französisch, Geographie, Geschichte, kath. Religionslehre
Eignungstests
Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Anmeldeschluss ist der 1. Juni. Der Eignungstest wird zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich auf dem Portal der Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten.
Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6-8, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/32187-0) abgelegt. Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung ist der 31. März. Weitere Informationen auf der Webseite der Hochschule für Musik.
Sprachvoraussetzungen
Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es sind diese:
- Deutsch: Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen"
- Englisch, Französisch: Kenntnisse in Latein oder in einer (weiteren) romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen"
- Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in zwei Fremdsprachen oder Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen"
Informationen darüber, wie der Nachweis über die verlangten Fremdsprachenkenntnisse geführt werden kann, finden Sie in dieser Bekanntmachung des Kultusministeriums. Der Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse muss nicht bei Aufnahme des Studiums vorliegen, sondern erst bei der Anmeldung zum Staatsexamen. Fehlende Kenntnisse können also studienbegleitend erworben werden.
Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
Das erziehungswissenschaftliche Studium erstreckt sich über folgende Gebiete:
- Allgemeine Pädagogik, unter anderem:
- Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung
- Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik
- pädagogische Anthropologie - Schulpädagogik, unter anderem:
- Theorie der Schule als Institution und Organisation
- Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen
- individuelle Förderung und Beratung - Psychologie, unter anderem:
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
- Sozialpsychologie der Schule und Familie
- Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen
Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Meldung zum vorgezogenen EWS-Examen das Pädagogisch-didaktische Praktikum absolviert haben müssen und außerdem 35 Punkte aus EWS (29 ECTS aus den eigentlichen EWS-Modulen + 2 ECTS aus Pädagogisch-didaktischem Praktikum (Begleitveranstaltung und Praktikumsbericht) + 4 ECTS aus studienbegleitendem fachdidaktischen Praktikum) nachweisen können müssen. Näheres zu den einzelnen Bereichen finden Sie unten unter "Aufbau des Studiums".
Praktika
Jeder Studierende hat vier Praktika abzuleisten: ein Betriebspraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum sowie ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum.
Umfangreiche Informationen zu diesen Praktika, Formulare und die Online-Anmeldung für pädagogisch-didaktisches und studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum finden Sie auf der Webseite des Praktikumsamts.
- ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).
Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Das Betriebspraktikum entfällt, soweit Praktika nach § 58 Abs. 1 Nr. 2, § 84 Abs. 1 Nr. 2 oder § 87 nachzuweisen sind; das Praktikum gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 wird in vollem Umfang auf die Dauer des Betriebspraktikums angerechnet.
Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen werden nur anerkannt, wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden. Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Prüfungsamt zu kontaktieren.
Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.
- ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer
Es ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Mindestens eine Woche davon muss an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum abgeleistet werden (ab Studienbeginn SS 23). Das Orientierungspraktikum sollte vor Beginn des Studiums (allerdings erst frühestens nach Ablegen der letzten Abiturprüfung) absloviert werden, spätestens aber vor dem Antritt zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.
Das Orientierungspraktikum dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Das Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abzuleisten. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, beim Studium des Lehramts an Grundschulen auch vorschulische Bildungseinrichtungen kennenzulernen.
Der Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Mittelschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Leitung der Schule oder Einrichtung.
Über die Ableistung des Orientierungspraktikums stellt der Leiter der Praktikumsstätte eine Bescheinigung aus. Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Das Orientierungspraktikum kann sich z. B. auf folgende Tätigkeiten erstrecken:
- Hospitationen in verschiedenen Fächern in mehreren Jahrgangsstufen
- Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation
- Übernahme kleinerer Abschnitte innerhalb einer Unterrichtsstunde
- Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen
- ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis des Orientierungspraktikums.
Die Studierenden sollen die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.
Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums führt die zuständige Lehrkraft mit den Studierenden ein ausführliches Beratungsgespräch; in dem sie ihre Beobachtungen während des Praktikums zusammenfasst. Dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen in Bayern ("Praktikumsschule") absolviert werden. Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt.
Das pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum verfolgt u.a. folgende Ziele:
- Einbindung in den Unterricht
- Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schüler
- Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
- Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche
- Mitgestaltung von Übungseinheiten
- Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft
- Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben
Der Lehrstuhl für Schulpädagogik an der Universität Würzburg bietet eine auf das Praktikum bezogene Begleitveranstaltung an. Die Teilnahme an dieser ist verpflichtend.
- ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Es findet während eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Es bezieht sich auf eines der beiden gewählten Unterrichtsfächer (nicht auf das Erweiterungsfach).
Die Studierende sollen erste Erfahrungen mit der fachspezifischen Planung und Analyse von Unterricht sowie Unterrichtserfahrung sammeln. Es soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Das Praktikum wird mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung verbunden.
Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt. Die Meldung für das Praktikum im Wintersemester und im darauf folgenden Sommersemester muss bis spätestens 15. April vorliegen. Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.
In dem Praktikum haben die Studierenden folgende Ziele:
- Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen
- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben
- mindestens einen Unterrichtsversuch
Aufbau des Studiums
Rahmenstudienstrukturplan
In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt. Diese finden Sie auf den Webseiten des bayerischen Kultusministeriums.
Die Vorgaben der LPO I hinsichtlich der Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Teilbereiche des Studiums werden in Würzburg durch folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:
Fachsemester | EWS | Studienbegl. fachdidakt. | Begleit-veranst. | Schul-prakt. | Hausarbeit | Fach 1 + Did. | Fach 2 +Did. | Freier Bereich | Summe |
| EWS | gesamt: | 35 |
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1 | 4 |
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| 13 | 13 |
| 30 |
2 | 4 |
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| 13 | 13 |
| 30 | |
3 | 4 |
| 1 | 3 |
| 11 | 11 |
| 30 |
4 | 4 |
| 1 | 3 |
| 9 | 9 | 4 | 30 |
5 | 5 | 4 |
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| 9 | 9 | 3 | 30 |
6 | 4 |
|
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| 10 | 6 | 6 | 4 | 30 |
7 | 4 |
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| 11 | 11 | 4 | 30 |
Summen | 29 | 4 | 2 | 6 | 10 | 72 | 72 | 15 | 210 |
Unterrichtsfächer
Die beiden Unterrichtsfächer sind gleichgewichtig. Sie gliedern sich jeweils in die Teilbereiche Fachwissenschaft (60 ECTS-Punkte) und Fachdidaktik (12 ECTS-Punkte).
Informationen zum Aufbau der Unterrichtsfächer finden Sie auf der Infoseite des jeweiligen Faches.
Erziehungswissenschaftliches Studium
Im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums sind 29 ECTS-Punkte aus den eigentlichen EWS-Fächern (Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie) sowie zusätzlich 6 ECTS-Punkte aus den Praktika zu erbringen (vgl. Rahmenstudienstrukturplan). Für die eigentlichen EWS-Fächer sind diese Module zu belegen:
- Schulpädagogik:
06-Schul-GL = Grundlagen der Schulpädagogik (4 ECTS)
06-Schul-VT = Vertiefungsmodul Schulpädagogik (4 ECTS) - Allgemeine Pädagogik:
06-AEW1-LA = Allgemeine Erziehungswissenschaft (4 ECTS)
06-EBF1 = Empirische Bildungsforschung (4 ECTS) - Psychologie:
06-Psy-LernSoz = Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens / Sozialpsychologie der Schule und der Familie (4 ECTS)
06-Psy-EntAu = Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters / Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 ECTS)
06-Psy-DiffDia = Differentielle und Persönlichkeitspsychologie / Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation (5 ECTS)
Einen förmlichen Studienverlaufsplan gibt es dabei nicht. Sie können also die Module in beliebiger Reihenfolge belegen.
Insbesondere wenn Sie vorhaben, das EWS-Examen vorzuziehen (vgl. unten unter "Staatsexamen"), ist es notwendig, von den Vorgaben des Rahmenstudienstrukturplans abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren als im Rahmenstudienstrukturplan vorgesehen. Planen Sie außerdem in jedem Fall ein Semester "Puffer" zwischen dem Belegen Ihres letzten EWS-Moduls und dem Ablegen der Staatsprüfung ein, da es andernfalls zu Problemen mit dem fristgerechten Nachweis der für die Meldung zur Prüfung erforderlichen ECTS-Punkte kommen kann!
Weitere Informationen zum erziehungswissenschaftlichen Studium allgemein finden Sie auf dieser Infoseite der beteiligten Lehrstühle. Hinweise zur Staatsprüfung (Organisatorisches, Literaturlisten, Prüfungsthemen vergangener Semester etc.) sind auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühlen veröffentlicht:
- Allgemeine Pädagogik: Systematische Bildungswissenschaft, Empirische Bildungsforschung
- Schulpädagogik
- Psychologie
Freier Bereich
Beim Freien Bereich handelt es sich um einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, der den Studierenden weitgehende Freiheit bei der Wahl der zu belegenden Module lässt. Diese können zum einen aus dem Angebot der studierten Unterrichtsfächer oder aus den Erziehungswissenschaften stammen ("fachspezifischer Freier Bereich"), zum anderen aber auch aus einem Pool von lehramtsbezogenen Modulen, die unabhängig von den studierten Fächern belegt werden können ("fächerübergreifender Freier Bereich"). Hier finden sich z.B. Veranstaltungen des Zentrums für Lehrerbildung, der Universitätsbibliothek, des Zentrums für Mediendidaktik usw.
Einen Sonderfall bildet der "fakultätsweite Freie Bereich" der Philosophischen Fakultät: Wer ein Fach dieser Fakultät als Unterrichtsfach studiert, kann im Rahmen des Freien Bereichs Module aus dem gesamten Fächerspektrum der Philosophischen Fakultät belegen und einbringen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss allerdings im Gegenzug auch eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten in dem tatsächlich studierten Fach der Philosophischen Fakultät im Freien Bereich einbringen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Fakultät.
Zulassungsarbeit
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften (oder auch fächerübergreifend) eine schriftliche Hausarbeit (sog. "Zulassungsarbeit") anzufertigen, die die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten erkennen lässt. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.
Staatsexamen
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des siebten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 12. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 4. Semester absolviert werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS) vorliegen.
Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.
Erweiterung/Zusatzqualifikation
Zusätzlich zu den beiden Unterrichtsfächern kann noch ein drittes Fach als Erweiterungsfach studiert werden. Dies erhöht in der Regel die Anstellungschancen. An der Universität Würzburg bestehen folgende Möglichkeiten für eine Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen:
- ein Fach der unter "Fachwissenschaftliches Studium" aufgeführten Fächer oder Ethik oder Politik und Gesellschaft
- das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation nach §114 LPO I
- das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation nach §101 LPO I
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise zu erbringen (Biologie, Informatik, Ethik, Physik, Sport verlangen beispielsweise einige Leistungsnachweise). In jedem Fall sind aber die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen. Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Erwerb der Lehrbefähigung absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden.
Hinweise zur Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.
Bachelor-Abschluss
Im Wintersemester 2012/13 wurde an der Uni Würzburg ein Bachelorstudiengang "Weiterführende Bildung im Jugendalter" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts an Realschulen können unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts an Realschulen erlangt ("Lehramtsbachelor"). Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.
Aktuelles: Der genannte Bachelor-Studiengang wurde zum Sommersemester 2024 aufgehoben. Der Antrag auf Verleihung dieses Bachelor-Abschlusses kann noch bis zum Ende des Verwaltungszeitraums des Wintersemesters 2027/2028 gestellt werden.
Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im Umfang von 180 ECTS-Punkten nachgewiesen werden, wobei die einzelnen Teilbereiche gemäß nachfolgender Gewichtungsfaktoren in die Gesamtnote eingehen:
Bereich | ECTS-Punkte |
---|---|
Erziehungswissenschaften | 31 |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 |
Unterrichtsfach 1 (Fachwissenschaft- und didaktik) | 61 |
Unterrichtsfach 2 (Fachwissenschaft- und didaktik) | 61 |
Freier Bereich | 11 |
Abschlussarbeit (Thesis) | 10 |
Summe | 180 |
Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.
Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums oder Zweitstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudium auch einen Bachelorabschluss (in beiden bzw. in einem der beiden Unterrichtsfächer/n) zu erlangen. Allerdings ist hier mit einem gewissen, ggf. nicht unerheblichen Mehraufwand zu rechnen.
Berufsfelder/-aussichten
Realschullehrer erteilen Unterricht in den Klassen 5-10 beziehungsweise in Klassen der Sekundarstufe I. Neben ihren fachlichen erfüllen sie täglich auch erzieherische Aufgaben.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie an allgemein bildenden weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I, wie z.B. Real-, Mittel- und Gesamtschulen sowie an Internaten und Schülerheimen. Als selbstständige Lehrer arbeiten sie z.B. in Nachhilfeinstituten und an Sprachschulen.
Weitere Informationen zum Beruf des Realschullehrers erhalten Sie auch auf der Seite BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Das Bayerische Kultusministerium veröffentlich einmal jährlich eine Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern.
Tipps für Erstsemester und Hochschulwechsler
Tipps für Erstsemester
Das Studium für Realschullehramt umfasst vor allem die zwei Unterrichtsfächer. Vergessen Sie trotzdem nicht, dass Sie Lehrer/in werden wollen und engagieren Sie sich auch in den Bereichen Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik.
Stundenplan
Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Eine Sammlung der Studienverlaufspläne aller Fächer und eine kleine Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.
Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. Beachten Sie, dass Sie sich bei den meisten Fächern innerhalb bestimmer Fristen für Veranstaltungen anmelden müssen.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Diese finden üblicherweise vor dem eigentlichen Semesterbeginn bzw. in der ersten Vorlesungswoche statt; Sie finden sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt "Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn".
Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentralen Studienberatung.
Tipp für Hochschulwechsler/Fachwechsler
Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen oder aus einem anderen Studiengang in das Lehramt wechseln, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden. Ansprechpartner sind üblicherweise die entsprechenden Fachstudienberater.
Prüfungsordnungen
Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):
Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Fachspezifischen Bestimmungen (FSBs) der einzelnen Unterrichts-/Didaktikfächer und der Erziehungswissenschaften sowie die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich":
- LASPO
- FSBs
- Freier Bereich (dort unter "Lehramt")
Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):
Weitere Infos und Ressourcen
Die Begabungspsychologische Beratungsstelle der Uni Würzburg bietet einen Online-Selbsttest für Lehramt an. Studieninteressenten können sich mit seiner Hilfe über die Anforderungen im Lehrerberuf informieren und diese mit den eigenen Persönlichkeitsmerkmalen abgleichen:
Weitere Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehrerberuf finden Sie auf diesen Seiten:
Adressen
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Tel.: 0931 31-83183
E-Mail: studienberatung@uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie. Kontaktdaten finden Sie in dieser Gesamtliste der Fachstudienberater.
Prüfungsamt
Bei allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.staatsexamen@uni-wuerzburg.de
Homepage
Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium oder den Lehramtsbachelor betreffen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de
Homepage
Praktikumsamt
Jakob-Stoll-Realschule
Frankfurter Straße 71
97082 Würzburg
T 0931/45345-11
E-Mail: praktikumsamt@mbrs-ufr.de
Homepage
Ausführungsbestimmungen sowie Vordrucke für die Bescheinigung von Betriebs- und Orientierungspraktikum finden Sie auf den Webseiten der Bayerischen Staatskanzlei.
Professional School of Education (PSE)
Die PSE hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.
Professional School of Education
Josef-Martin-Weg 52
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-83214 (Sekretariat)
E-Mail: pse@uni-wuerzburg.de
Homepage
Nützliche Links
WüStart - Mein Wegweiser ins Studium
Würzburger Online-Interessentest zur Studienfachwahl
Informationsveranstaltungen der Zentralen Studienberatung
Informationen zu Bewerbung und Einschreibung
Informationen für ausländische Studieninteressierte /Information for foreign applicants
Checkliste für Erstsemester
BAföG und andere Möglichkeiten derStudienförderung
Wohnmöglichkeiten
Stundenplan-Hilfe
Schreibzentrum
Informationen zum Auslandsstudium
Career Centre
Zentrale Einrichtungen der Universität
Gesamtliste Studienangebot
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per E-Mail an studienberatung@uni-wuerzburg.de