Lehramt für Sonderpädagogik (Studienbeginn vor WS 2020/21)
Diese Seite bezieht sich auf den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 20/21 aufgenommen haben. Studienanfänger ab dem WS 20/21 orientieren sich bitte an den ab 2020 geltenden Regelungen.
Für den Bachelor-/Masterstudiengang Sonderpädagogik gibt es eine gesonderte Infoseite/Broschüre, die über vorstehenden Link abrufbar bzw. bei der Zentralen Studienberatung erhältlich ist.
Übersicht
Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik umfasst in Bayern:
- das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
- das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
- das Studium der "Didaktik der Grundschule" oder der "Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule"
Das Studium kann grundsätzlich nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.
Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich
- zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend)
- zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.
Lehramt für Sonderpädagogik (Staatsexamen)
Studiengang | |
Abschluss | Staatsexamen |
Regelstudienzeit | 9 Semester; mindestens 8, höchstens 14 Semester |
Kombinationsregeln | in der Didaktikgruppe nur bestimmte Kombinationen erlaubt |
Studienbeginn | nur zu einem Wintersemester möglich |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt auch die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule mit einer der Ausbildungsrichtungen Sozialwesen oder Gesundheit (im Schulversuch) zum Lehramtsstudium für Sonderpädagogik. |
Zulassungsbeschränkung | ja |
Eignungsprüfung | keine |
Aktuelles
Für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 20/21 aufnehmen, gilt die geänderte Fassung der LPO I (Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. Januar 2020). Die entsprechenden Regelungen sind auf unserer dieser Infoseite zu finden.
Studienbeginn und -dauer
Die Aufnahme des Studiums ist nur zu einem Wintersemester möglich. Die Mindeststudienzeit beträgt 8 Semester, die Regelstudienzeit 9 Semester, die maximale Studienzeit 14 Semester.
Fachrichtungen
Folgende sonderpädagogische Fachrichtungen werden in Würzburg angeboten:
- Geistigbehindertenpädagogik
- Körperbehindertenpädagogik
- Lernbehindertenpädagogik
- Sprachheilpädagogik
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen
Insgesamt sind 120 Leistungspunkte in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung zu erbringen, davon mindestens 95 Leistungspunkte (LP) nach den jeweiligen Bestimmungen in LPO I, §95 (Geistigbehindertenpädagogik), §96 (Körperbehindertenpädagogik), §97 (Lernbehindertenpädagogik), §99 (Sprachheilpädagogik) bzw. §100 (Pädagogik bei Verhaltensstörungen). Diese jeweiligen Bestimmungen sind:
§95 Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- mindestens 15 LP aus dem Bereich heil- und sonderpädagogische Grundlagen,
- mindestens 20 LP aus der Pädagogik bei geistiger Behinderung,
- mindestens 25 LP aus der Didaktik bei geistiger Behinderung,
- mindestens 20 LP aus der Psychologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Diagnostik),
- mindestens 15 LP aus den Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen.
§96 Körperbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
- mindestens 6 LP aus dem Fachgebiet Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik,
- mindestens 20 LP aus der Pädagogik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- mindestens 20 LP aus der Didaktik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- mindestens 20 LP aus der Psychologie im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, davon 8 LP in Veranstaltungen zur Diagnostik,
- mindestens 9 LP aus der Medizin im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, davon 3 LP in einer Veranstaltung zu einem therapeutischen Konzept,
- mindestens 20 LP aus zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen, davon mindestens 3 LP innerhalb der Grundlagen der Sprachheilpädagogik.
§97 Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)
- mindestens 10 LP aus der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik,
- mindestens 22 LP aus der Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen,
- mindestens 26 LP aus der Didaktik bei Lernbeeinträchtigungen,
- mindestens 22 LP aus der Psychologie bei Lernbeeinträchtigungen (einschließlich Diagnostik),
- mindestens 15 LP aus den Grundlagen der sonderpädagogischen Fachrichtungen Sprachheilpädagogik und Pädagogik bei Verhaltensstörungen.
§99 Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)
- mindestens 25 LP aus dem Bereich Sonderpädagogik und Bezugswissenschaften der Sprachheilpädagogik,
- mindestens 15 LP aus dem Bereich diagnostisches Hintergrundwissen und spezifische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung,
- mindestens 15 LP aus dem Bereich Störungswissen (spezifische sprachliche Störungsbilder sowie Störungen des Lernens und der emotionalen und
mindestens 25 LP aus den Bereichen Unterricht, Förderung und Therapie im Förderschwerpunkt Sprache,
- mindestens 15 LP aus dem Bereich der schulischen Handlungsfelder.
§100 Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
- mindestens 15 LP aus dem Bereich sonderpädagogische Grundlagen,
- mindestens 30 LP aus dem Bereich Pädagogik
- mindestens 15 LP aus dem Bereich Didaktik bei Verhaltensstörungen,
- mindestens 20 LP aus dem Bereich Psychologie bei Verhaltensstörungen (einschließlich Diagnostik),
- mindestens 15 LP aus den Grundlagen der sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernbehindertenpädagogik und Sprachheilpädagogik.
Didaktik der Grundschule und Mittelschule
Didaktik der Grundschule
Das Fach "Didaktik der Grundschule" umfasst:
- den fächerübergreifenden Bereich (Grundschulpädagogik, Sachunterricht, Didaktik des Schriftspracherwerbs)
- das Studium einer Didaktikgruppe (Deutsch, Mathematik und zusätzlich entweder Musik, Kunst, Sport oder Ev./Kath. Religionslehre
Didaktiken der Mittelschule
Das Fach "Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule" umfasst immer 3 Fächer.
a) Deutsch | mit | einem der Fächer: | und | einem der Fächer: |
Geschichte | Musik | |||
Geographie | Kunst | |||
Sozialkunde | Sport | |||
Arbeitslehre | Ev./Kath. Religionslehre | |||
Englisch |
oder
b) Mathematik | mit | einem der Fächer: | und | einem der Fächer: |
Biologie | Musik | |||
Chemie | Kunst | |||
Physik | Sport | |||
Arbeitslehre | Ev./Kath. Religionslehre | |||
Englisch |
Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
Das erziehungswissenschaftliche Studium erstreckt sich über folgende Gebiete:
- Allgemeine Pädagogik, unter anderem:
- Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung
- Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik
- pädagogische Anthropologie - Schulpädagogik, unter anderem:
- Theorie der Schule als Institution und Organisation
- Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen
- individuelle Förderung und Beratung - Psychologie, unter anderem:
- Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
- Sozialpsychologie der Schule und Familie
- Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen
Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4). In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Meldung zum vorgezogenen EWS-Examen das Pädagogisch-didaktische Praktikum absolivert haben müssen und außerdem 35 Punkte aus EWS (29 ECTS aus den eigentlichen EWS-Modulen, 4 aus "Additiv-Modul" in der sonderpädagogischen Fachrichtung, 2 ECTS aus Pädagogisch-didaktischem Praktikum (Begleitveranstaltung + Praktikumsbericht), sowie die 8 Punkte aus den Gesellschaftswissenschaften (GWS) nachweisen können müssen. Näheres zu den einzelnen Bereichen finden Sie unten unter "Aufbau des Studiums".
Praktika
Jeder Studierende hat 6 Praktika abzuleisten; deren Nachweise sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Im Einzelnen sind dies:
- ein Betriebspraktikum
- ein Orientierungspraktikum
- ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
- das sonderpädagogische Blockpraktikum
- das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum
- ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule bzw. ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).
Beim Lehramt für Sonderpädagogik kann dieses Praktikum auch in sozialen Einrichtungen absolviert werden.
Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.
Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Praktikumsamt zu kontaktieren.
Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.
Orientierungspraktikum von vier Wochen Dauer.
Das Orientierungspraktikum wird an zwei verschiedenen Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und Schulvorbereitender Einrichtung) im Umfang von je zwei Wochen abgeleistet. Es soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden. Am Ende jedes Teilpraktikums ist ein Beratungsgespräch von der Schulleitung oder einer von ihr bestellten Lehrkraft der Praktikumsschule hinsichtlich der besonderen Anforderungen, die der Förderschuldienst stellt, mit den (angehenden) Studierenden zu führen.
Diese Regelung gilt jedoch nur noch für Altstudierende. Falls Sie nicht sicher sind, welche Regelung auf Sie zutrifft, fragen Sie bitte beim Praktikumsamt (s.u.) nach.
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen (zwei Blöcke in der vorlesungsfreien Zeit: Teil 1 an Förder- oder Regelschule, Teil 2 an Regelschule). Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums.
In diesem Praktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.
Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen; dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.
Die Uni Würzburg bietet zur Vorbereitung auf das pädagogisch-didaktische Praktikum eine Begleitveranstaltung an, die im Semester vor dem ersten Block besucht werden muss (1 ECTS-Punkt). Im Anschluss an das pädagogisch-didaktische Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen (1 ECTS-Punkt). In der Begleitveranstaltung erfahren Sie alle relevanten Informationen zu Anmeldung und Ablauf auch bezüglich aller weiteren Praktika im Studienverlauf.
Sonderpädagogisches Blockpraktikum an einer Förderschule der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung
Es handelt sich um ein zusammenhängendes vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit mindestens 20 Schultagen und mindestens 100 Unterrichtsstunden, das in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung und mit dem gewählten Fach steht.
Die Arbeitsfelder der Schulvorbereitenden Einrichtungen und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sollen mit erfasst werden.
Im sonderpädagogischen Blockpraktikum haben die Studierenden folgende Aufgaben und Studienziele:
- Kenntnis der sonderpädagogischen Aufgaben und Ziele des Lehrplans der betreffenden Förderschulform in den einzelnen Stufen, gegebenenfalls einschließlich der Förderung in Schulvorbereitenden Einrichtungen
- Unterrichtsbeobachtungen im Hinblick auf verschiedene Verfahren zur Erreichung von Lernzielen, im Hinblick auf Medieneinsatz und auf Kontrollverfahren
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des einzelnen Kindes und diagnosegeleitete Förderplanung
- Kenntnis der Möglichkeiten der individuellen Förderung in pädagogischer und psychologischer Beziehung
Für dieses Seminar bietet die Universität (verpflichtende) vor-/nachbereitende Lehrveranstaltungen an.
Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum
Es handelt sich um ein didaktisches Praktikum in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung während der nicht vorlesungsfreien Zeit im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden einschließlich Besprechung für die Dauer von zwei Semestern. Es steht in enger Verbindung mit den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen.
im studienbegleitenden Praktikum hat der Studierende folgende Aufgaben und Studienziele:
- Kenntnis förderschwerpunktspezifischer und fächerspezifischer Arbeitsweisen anhand von Diagnostik und Förderung in einzelnen Unterrichtsmodellen, Unterrichtsbeispielen und Unterrichtsprojekten in verschiedenen Stufen, einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen sowie Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und Mobiler Sonderpädagogischer Dienste
- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und von mindestens drei eigenen Lehrversuchen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hochschullehrer oder der zuständigen Hochschullehrerin.
An die Stelle eines der beiden einsemestrigen studienbegleitenden Teilpraktika kann auch ein fünfzehntägiges Blockpraktikum treten, wenn dies auf Grund der pädagogischen Umstände der Klasse, in der das Praktikum abgeleistet werden soll, erforderlich ist und wenn sichergestellt wird, dass die für das studienbegleitende Praktikum vorgesehenen Studienziele erreicht werden.
Für den Ersatz des gesamten studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums sind zwei Blockpraktika erforderlich.
Die Begleitveranstaltung ist verpflichtend.
Zusätzliches einsemestriges studienbegleitendes Praktikum.
Dieses wird im Rahmen des Studiums der Didaktik der Grundschule in der Grundschuldidaktik bzw. im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule in einem der Didaktikfächer absolviert. Auch für dieses Praktikum bietet die Uni ein (verpflichtendes) Begleitseminar an.
Weitere Informationen zu den vorgeschriebenen Praktika und Vordrucke für den Nachweis der Ableistung finden Sie auf den Webseiten des Praktikumsamts.
Aufbau des Studiums
In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt. Diese finden Sie auf den Webseiten des bayerischen Kultusministeriums.
Die Vorgaben der LPO I hinsichtlich der Verteilung der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Teilbereiche des Studiums werden in Würzburg durch folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:
Fachsemester | GS/MS Didaktik | Sonderpäd. Fachrichtung | EWS | Begleit- veranst. | päd.-did. Praktikum | Sonderpäd. Praktika | Hausarbeit | GWS | Freier Bereich | Summe |
1 | 10 | 12 | 8 | 11) |
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| 30 |
Semesterferien | 31) | |||||||||
2 | 10 | 12 | 4 |
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| 30 | |
Semesterferien | 31) | |||||||||
3 | 10 | 12 | 4 | 11) |
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| 30 |
4 | 10 | 11 | 5 |
| 22) |
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| 30 | |
Semesterferien | 23) | |||||||||
5 | 5 | 17 | 8 |
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| 30 |
6 | 10 | 10 |
|
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| 10 |
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| 30 |
7 | 5 | 16 |
|
|
| 24) |
| 3 | 4 | 30 |
8 | 5 | 16 |
|
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| 5 | 4 | 30 |
9 | 5 | 14 | 4 (sog. Additiv-Modul aus SoPäd.) |
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| 7 | 30 |
Summen: | 70 | 120 | 33 | 2 | 6 | 6 | 10 | 8 | 15 | 270 |
1) Das pädagogisch-didaktische Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten (erster Teil an Förder- oder Regelschule) und dem zweiten und dritten Semester (zweiter Teil an Regelschule) statt. Die Begleitveranstaltung im ersten Semester dient also der Vorbereitung auf das Praktikum. Der ECTS-Punkt, der im vierten Semester in der Spalte "Begleitveranstaltung" angegeben ist, wird für einen Praktikumsbericht vergeben. (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des ersten Teils des Praktikums + Begleitveranstaltung werden dem zweiten Semester zugerechnet, die Punkte des zweiten Teils + Praktikumsbericht dem dritten Semester.)
2) Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum Teil 1
3) Sonderpädagogisches Blockpraktikum (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des Praktikums werden dem vierten Semester zugerechnet.)
4) Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum Teil 2
Anmerkung zu den Praktika: Beachten Sie bitte, dass obiger Rahmenstudienstrukturplan ausgesprochen idealtypisch ist. In der Realität werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Praktika nicht immer in den angegebenen Semestern und ggf. auch nicht in der angegebenen Reihenfolge absolvieren. Alles Wissenswerte zum Gesamtablauf der Praktika erfahren Sie im ersten Semester in der vorbereitenden Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt oder auch an die Fachschaft.
Sonderpädagogische Fachrichtung
In der sonderpädagogischen Fachrichtung müssen im Verlauf des Studiums 120 ECTS-Punkte erworben werden. Informationen zum Aufbau finden Sie auf der Webseite des Instituts.
Didaktik der Grundschule bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule:
Im Rahmen der Grundschul- bzw. Mittelschuldidaktik sind insgesamt 70 ECTS-Punkte zu erbringen. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:
Didaktik der Grundschule:
Semester | Grundschulpädagogik/ Grundschuldidaktik | Drittelfach 1 | Drittelfach 2 | Drittelfach 3 | Summe |
---|---|---|---|---|---|
1 | 5 | 5 | 10 | ||
2 | 5 | 5 | 10 | ||
3 | 5 | 5 | 10 | ||
4 | 51) | 5 | 10 | ||
5 | 5 | 5 | |||
6 | 5 | 5 | 10 | ||
7 | 5 | 5 | |||
8 | 5 | 5 | |||
9 | 5 (Wahlmodul) | 5 | |||
Summe | 35 | 10 | 10 | 10 | 70 |
+ 5 (Wahlmodul) |
Didaktik der Mittelschule:
Semester | Mittelschuldidaktik | Drittelfach 1 | Drittelfach 2 | Drittelfach 3 | Summe |
---|---|---|---|---|---|
1 | 5 | 5 | 10 | ||
2 | 5 | 5 | 10 | ||
3 | 5 | 5 | 10 | ||
4 | 51) | 5 | 10 | ||
5 | 5 | 5 | |||
6 | 5 | 5 | 10 | ||
7 | 5 | 5 | |||
8 | 5 | 5 | |||
9 | 5 | 5 | |||
Summe | 10 | 20 | 20 | 20 | 70 |
1) Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum in der Grundschuldidaktik bzw. in einem der Didaktikfächer wird in der Grund- bzw. Mittelschuldidaktik verbucht (3 ECTS-Punkte).
Beachten Sie bitte, dass dieser Plan lediglich einen Vorschlag darstellt. In der Realität mag es insbesondere hinsichtlich des Praktikums sein, dass Sie dieses in einem anderen als dem angegebenen Semester absolvieren. (Nicht alle Fächer werden in allen Semestern (Winter/Sommer) angeboten; abgesehen davon hängt der Verlauf natürlich auch von der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen ab.)
Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS):
Im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums sind 29 ECTS-Punkte aus den eigentlichen EWS-Fächern (Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie) sowie zusätzlich 4 ECTS-Punkte im sog. additiven Modul aus der sonderpädagogischen Fachrichtung (vgl. Studienverlaufsplan Sonderpädagogik) und 2 ECTS-Punkte für Begleitveranstaltung/Praktikumsbericht des pädagogisch-didaktischen Praktikums zu erbingen (vgl. Rahmenstudienstrukturplan). Für die eigentlichen EWS-Fächer sind diese Module zu belegen:
- Schulpädagogik:
06-Schul-GL = Grundlagen der Schulpädagogik (4 ECTS)
06-Schul-VT = Vertiefungsmodul Schulpädagogik (4 ECTS) - Allgemeine Pädagogik:
06-AEW1-LA = Allgemeine Erziehungswissenschaft (4 ECTS)
06-EBF1 = Empirische Bildungsforschung (4 ECTS) - Psychologie:
06-Psy-LernSoz = Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens / Sozialpsychologie der Schule und der Familie (4 ECTS)
06-Psy-EntAu = Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters / Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen (4 ECTS)
06-Psy-DiffDia = Differentielle und Persönlichkeitspsychologie / Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation (5 ECTS)
Einen förmlichen Studienverlaufsplan gibt es dabei nicht. Sie können also die Module in beliebiger Reihenfolge belegen.
nsbesondere wenn Sie vorhaben, das EWS-Examen vorzuziehen (vgl. unten unter "Staatsexamen"), ist es notwendig, von den Vorgaben des Rahmenstudienstrukturplans abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren als im Rahmenstudienstrukturplan vorgesehen. Planen Sie außerdem in jedem Fall ein Semester "Puffer" zwischen dem Belegen Ihres letzten EWS-Moduls und dem Ablegen der Staatsprüfung ein, da es andernfalls zu Problemen mit dem fristgerechten Nachweis der für die Meldung zur Prüfung erforderlichen ECTS-Punkte kommen kann!
Weitere Informationen zum erziehungswissenschaftlichen Studium allgemein finden Sie auf dieser Infoseite der beteiligten Lehrstühle. Hinweise zur Staatsprüfung (Organisatorisches, Literaturlisten, Prüfungsthemen vergangener Semester etc.) sind auf den Webseiten der einzelnen Lehrstühlen veröffentlicht:
- Allgemeine Pädagogik: Systematische Bildungswissenschaft, Empirische Bildungsforschung
- Schulpädagogik
- Psychologie
Gesellschaftswissenschaftliches Studium (GWS)
Wie Sie dem Rahmenstudienstrukturplan entnehmen können, müssen im gesamten Studium 8 ECTS-Punkte aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erworben werden. Mögliche Fächer sind: Katholische/Evangelische Theologie, Philosophie, Politologie, Soziologie, Volkskunde. Wer Katholische/Evangelische Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 5 dieser 8 Punkte im Bereich der studierten Theologie absolvieren. Die restlichen 3 Punkte können aus jedem beliebigen der genannten fünf Fächer stammen. Wer nicht Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 3 der 8 Punkte in Theologie oder Philosophie absolvieren, die übrigen 5 können aus jedem beliebigen der genannten Fächer stammen.
Freier Bereich
Beim Freien Bereich handelt es sich um einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 15 ECTS-Punkten, der den Studierenden weitgehende Freiheit bei der Wahl der zu belegenden Module lässt. Diese können zum einen aus dem Angebot der studierten sonderpädagogischen Fachrichtung, aus der Didaktikgruppe und den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften stammen ("fachspezifischer Freier Bereich"), zum anderen aber auch aus einem Pool von lehramtsbezogenen Modulen, die unabhängig von den studierten Fächern belegt werden können ("fächerübergreifender Freier Bereich"). Hier finden sich z.B. Veranstaltungen des Zentrums für Lehrerbildung, der Universitätsbibliothek, des Zentrums für Mediendidaktik usw.
Einen Sonderfall bildet der "fakultätsweite Freie Bereich" der Philosophischen Fakultät: Wer ein Fach dieser Fakultät als Didaktikfach studiert, kann im Rahmen des Freien Bereichs Module aus dem gesamten Fächerspektrum der Philosophischen Fakultät belegen und einbringen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss allerdings im Gegenzug auch eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten in dem tatsächlich studierten Fach der Philosophischen Fakultät im Freien Bereich einbringen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Fakultät.
Zulassungsarbeit
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung (oder auch fächerübergreifend bezüglich der Erziehungswissenschaften oder der Didaktikgruppe) eine schriftliche Hausarbeit (sog. "Zulassungsarbeit") anzufertigen, die die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten erkennen lässt. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den im Rahmenstrukturplan aufgeführten ECTS-Punkten müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden:
Didaktik der Grundschule
- Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Didaktikfach gewählt wurde.)
- Basisqualifikationen im Fach Musik (Dies gilt nicht, wenn Musik als Didaktikfach gewählt wurde.)
- Basisqualifikation im Fach Kunst (Dies gilt nicht, wenn Kunst als Didaktikfach gewählt wurde.)
- Basisqualifikation im Fach Sport (Dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde.)
- Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag, die einem Umfang von zwei Semesterwochenstunden entspricht, als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
- Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre),
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (neun Stunden, nicht älter als drei Jahre),
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.
Didaktik der Mittelschule
-
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Didaktikfach gewählt wurde.)
-
Basisqualifikationen im Fach Sport (Dies gilt nicht, wenn Sport als Didaktikfach gewählt wurde.)
3 Leistungspunkte aus dem Bereich Berufsorientierung (Dies gilt nicht, wenn Arbeitslehre als Didaktikfach gewählt wurde.)
-
Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag, die einem Umfang von zwei Semesterwochenstunden entspricht, als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
-
Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (nicht älter als drei Jahre),
- Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
- erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (neun Stunden, nicht älter als drei Jahre),
- Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.
Staatsexamen
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 14. Semester - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftliche Prüfung kann vorgezogen werden; sie kann abgelegt werden, sobald die Zulassungsvoraussetzungen (35 ECTS-Punkte aus EWS + 8 ECTS-Punkte aus GWS) vorliegen.
Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden. Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 9. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.
Erweiterung/Zusatzqualifikation
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik kann erweitert werden durch das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation. Dies ist im Hinblick auf die Zunahme von Mehrfachbehinderungen zu empfehlen. Die späteren dienstlichen Einsatzmöglichkeiten erhöhen sich auch deshalb, weil in vielen anderen Bundesländern zwei sonderpädagogische Fachrichtungen für eine Lehramtstätigkeit gefordert werden.
Zudem ist auch ein Erweiterungsstudium mit einem Unterrichtsfach möglich. Dies betrifft die Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde (neu ab WS 20/21: Umbenennung in Politik und Gesellschaft) und Sport.
Weiterhin ist ein Erweiterungsstudium an der Universität Würzburg in der Didaktik der Grundschule bzw. in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule möglich. Nachträglich kann darüber hinaus auch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gewählt werden.
Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.
Bachelor-Abschluss
Ab dem Wintersemester 2012/13 wird an der Uni Würzburg ein Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung bei sonderpädagogischem Förderbedarf" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik können unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik erlangt ("Lehramtsbachelor"). Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.
Aktuelles: Der genannte Bachelor-Studiengang wurde zum Sommersemester 2024 aufgehoben. Der Antrag auf Verleihung dieses Bachelor-Abschlusses kann noch bis zum Ende des Verwaltungszeitraums des Wintersemesters 2027/2028 gestellt werden.
Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im folgenden Umfang nachgewiesen werden:
Bereich | ECTS-Punkte |
---|---|
Erziehungswissenschaften | 31 |
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum | 6 |
Sonderpädagogische Praktika | 4 |
Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule | 55 |
Vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung | 74 |
Abschlussarbeit (Thesis) | 10 |
gesamt | 180 |
Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.
Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor, die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums oder Zweitstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudiums Sonderpädagogik auch den Bachelorabschluss Sonderpädagogik zu erlangen. Allerdings ist hier mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen, insbesondere, da Sonderpädagogik nur in den Ausprägungen mit 75 und 60 Punkten angeboten wird, in jedem Fall also ein weiteres Fach mit 75 oder 120 ECTS-Punkten dazu kombiniert werden muss.
Berufsfeld
Lehrer und Lehrerinnen an Sonder- oder Förderschulen erziehen, unterrichten und fördern von Behinderung bedrohte oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung.
Sie arbeiten an Sonder- oder Förderschulen sowie an Regelschulen der verschiedenen Schulstufen, z.B. in Förderklassen oder integrativen Klassen. Zudem sind sie an sonderpädagogischen Gesamtschulen, Förderzentren und Internaten tätig. Auch in Wohnheimen und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, in Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen oder an Bildungsakademien für Sonderpädagogik sind sie beschäftigt. (Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de).
Tipps für Erstsemester und Hochschulwechsler
Tipps für Erstsemester
Stundenplan
Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Eine Sammlung der Studienverlaufspläne aller Fächer und eine kleine Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Webseite der Zentralen Studienberatung.
Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. Beachten Sie, dass Sie sich bei den meisten Fächern innerhalb bestimmer Fristen für Veranstaltungen anmelden müssen.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Diese finden üblicherweise vor dem eigentlichen Semesterbeginn bzw. in der ersten Vorlesungswoche statt; Sie finden sie im Vorlesungsverzeichnis unter dem Punkt "Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn".
Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentralen Studienberatung.
Tipp für Hochschulwechsler/Fachwechsler
Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen oder aus einem anderen Studiengang in das Lehramt wechseln, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden. Ansprechpartner sind üblicherweise die entsprechenden Fachstudienberater.
Prüfungsordnungen
Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):
Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Fachspezifischen Bestimmungen (FSBs) der einzelnen Unterrichts-/Didaktikfächer und der Erziehungswissenschaften sowie die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich":
- LASPO
- FSBs
- Freier Bereich (dort unter "Lehramt")
Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):
Weitere Infos und Ressourcen
Die Begabungspsychologische Beratungsstelle der Uni Würzburg bietet einen Online-Selbsttest für Lehramt an. Studieninteressenten können sich mit seiner Hilfe über die Anforderungen im Lehrerberuf informieren und diese mit den eigenen Persönlichkeitsmerkmalen abgleichen:
Weitere Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehrerberuf finden Sie auf diesen Seiten:
Adressen
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Tel.: 0931 31-83183
E-Mail: studienberatung@uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Ansprechpartner und Kontktdaten finden Sie auf der Webseite des Instituts.
Eine Liste aller Fachstudienberater (z.B. für Didaktikfächer, EWS etc.) finden Sie auf dieser Webseite.
Fachschaft
Fachschaftsinitiative Sonderpädagogik
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Raum 274, Nordflügel
Tel.: 0931 / 31-84887
E-Mail: fsisopaed@yahoo.de
Sprechstunde: siehe Homepage
Prüfungsamt
Bei allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.staatsexamen@uni-wuerzburg.de
Homepage
Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium oder den Lehramtsbachelor betreffen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Ansprechpartner.
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Besucheradresse: Josef-Martin-Weg 55 (Campus Hubland Nord), 97074 Würzburg
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, Mi 10-12 und 14-16 Uhr
E-Mail: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de
Homepage
Praktikumsamt
Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Förderschulen
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-84849
E-Mail: praktikumsamt@uni-wuerzburg.de
Sprechzeiten: siehe Homepage
Informationen über die Praktika sowie Formulare für die Praktikumsbestätigung finden Sie auf den Webseiten des Praktikumsamts.
Professional School of Education (PSE)
Die PSE hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.
Professional School of Education
Josef-Martin-Weg 52
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-83214 (Sekretariat)
E-Mail: pse@uni-wuerzburg.de
Homepage
Nützliche Links
WüStart - Mein Wegweiser ins Studium
Würzburger Online-Interessentest zur Studienfachwahl
Informationsveranstaltungen der Zentralen Studienberatung
Informationen zu Bewerbung und Einschreibung
Informationen für ausländische Studieninteressierte /Information for foreign applicants
Checkliste für Erstsemester
BAföG und andere Möglichkeiten derStudienförderung
Wohnmöglichkeiten
Stundenplan-Hilfe
Schreibzentrum
Informationen zum Auslandsstudium
Career Centre
Zentrale Einrichtungen der Universität
Gesamtliste Studienangebot
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per E-Mail an studienberatung@uni-wuerzburg.de