Anrechnungen von Leistungen
Das Verfahren zur Anrechnung von Leistungen an der JMU teilen sich die Fakultäten und die Zentralverwaltung. Module, Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die innerhalb des in- oder ausländischen Hochschulbereichs erbracht worden sind, werden durch den Prüfungsausschuss im Regelfall angerechnet. Zunächst ist ein Anrechnungsformularauszufüllen. Weitere Informationen finden sie unter "Einzureichende Unterlagen".
Die fachliche Prüfung beruht auf der Feststellung, ob wesentliche Unterschiede hinsichtlich der an der Gasthochschule erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) im Vergleich zur JMU Würzburg bestehen. Stellt der zuständige Prüfungsausschuss oder Fakultätsbeauftragte keine wesentlichen Unterschiede bei den erworbenen Kompetenzen fest, werden die zur Anrechnung beantragen Leistungen in der Regel anerkannt.
Nach der Anerkennungsentscheidung werden die Leistungen vom Prüfungsamt in der Leistungsübersicht verbucht. Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der JMU angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem an der JMU nicht überein, erfolgt eine Notenumrechnung. Weitere Informationen unter "Notenumrechnung".
Für Module, die angerechnet werden, wird die an der JMU vorgesehene Anzahl von ECTS-Punkten gutgeschrieben. Bei Anrechnung von mehreren Leistungen werden die ECTS-Punkte aufsummiert. Im Regelfall wird für jeweils vollständige 30 ECTS-Punkte ein Fachsemester angerechnet.
Bitte beachten Sie die Fristen für die Antragstellung von Prüfungsleistungen.
Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU gestellt werden.
Ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland muss unmittelbar nach Beendigung des Auslandssemesters gestellt werden.
Zu den einzureichenden Unterlagen gehören insbesondere Modulbeschreibungen, Transcripts of Records (Leistungsübersichten) oder sonstige Dokumente der Institution, an der die Kompetenzen erworben wurden, mit Lernergebnissen, Lehrformen, Inhalten, erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen oder sonstigen Leistungsnachweisen sowie dem Notensystem, nach dem die Bewertung erfolgte.
Bei Zeugnissen oder sonstigen Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, kann die Vorlage einer beglaubigten deutschen Übersetzung verlangt werden.
Um die Anrechnung so schnell wie möglich durchführen zu können haben Studierende die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen.
Für Module, die angerechnet werden, wird die an der JMU vorgesehene Anzahl von ECTS-Punkten gutgeschrieben.
Notenumrechnung
Stimmt das Notensystem an Universitäten oder an gleichgestellten Hochschulen erbrachter und von der JMU angerechneter Prüfungen mit dem Notensystem der JMU nicht überein, werden die Noten laut Allgemeinen Prüfungsordnung (ASPO/LASPO ) umgerechnet. Als Grundlage dient hierbei die modifizierte Bayerische Formel.
x = 1 + 3 (Nmax -Nd) / (Nmax-Nmin)
x = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin = schlechteste Note zum Bestehen im ausländischen Notensystem
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Für die Anwendung der Formel wird lediglich die höchste zu erreichende Note und die niedrigste Bestehensnote des ausländischen Notensystems benötigt. Angaben zu ausländischen Notensystemen sind in der anabin Datenbank der Kultusministerkonferenz (KMK) (im Menü → Bildungswesen → Land auswählen → Notensystem der Hochschulen) zu finden.
Lässt sich aus den Daten der vorgelegten Unterlagen und/oder Angaben zu ausländischen Notensystemen keine eindeutige Notenumrechnung ableiten, z.B. bei größeren Überschneidungen der Bewertungsspannbreiten durch unterschiedliche Anzahl von Bestehensgraden, müssen zusätzliche Informationen im Rahmen der Mitwirkungspflichten vorgelegt werden.
Notenumrechnung an der JMU Würzburg
Die Notenumrechnung erfolgt in einem standardisierten Verfahren auf Basis der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK)
Abweichungen bestehen zwischen den Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen (ASPO) 2009 und 2015.
ASPO/LASPO 2009:
Bei der Berechnung wird nur eine Stelle hinter dem Komma berücksichtigt. Eine Anpassung (Rundung) an das Drittelnotensystem erfolgt nicht.
ASPO/LASPO 2015:
Die Berechnung der Noten erfolgt gemäß § 31 Abs. 3 und 4 auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Als Note wird die dem so berechneten Wert am nächst gelegene Notenwerten (d.h. 1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0) vergeben.
z.B.: 1,6 => 1,7
2,4 => 2,3
2,6 => 2,7
Falls das Ergebnis genau zwischen zwei Drittelnoten liegt, wird zur besseren Note gerundet. z.B.: 2,5 => 2,3