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Bachelor Wirtschaftsmathematik

Aktuelle Meldungen

  • Ein vorläufiger Prüfungsplan mit den vorgezogenen Prüfungen für den Prüfungszeitraum im Wintersemester 2024/25 mit Zeiten und Räumen steht nun zur Verfügung:

    Prüfungsplan


Prüfungszeitraum Wintersemester 2024/25 (Februar):

10.02.2025 - 28.02.2025

Anmeldebeginn: 16.11.2024

Meldeschluss:    15.12.2024

Anrechnung von Leistungen welche in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten erbracht wurden

Ein Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Studiengängen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters an der JMU gestellt werden.

Ob eine Prüfungsleistung, welche an einer anderen Universität erbracht wurde, äquivalent zu einem Modul bzw. Teilmodul an der Universität in Würzburg ist, entscheiden die Professorinnen und Professoren der jeweiligen Lehrstühle.

Auf unserer Webseite sowie im Prüfungsamt erhalten Sie das entsprechende Antragsformular für Anrechnungen. Diese sind vom Studierenden auszufüllen. Die Professorinnen und Professoren bestätigen auf diesem Formular durch Unterschrift gegebenenfalls die Äquivalenz.

Die ausgefüllten Anrechnungsformulare sowie eine Kopie des Transcript of Records/Notenbestätigung sind zu Beginn des Studiums im Prüfungsamt einzureichen. Das Original des Transcript of Records/Notenbestätigung ist im Prüfungsamt vorzuzeigen.

 

Anrechnung von Leistungen welche an ausländischen Universitäten erbracht wurden

Ein Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen kann nur einmal und zwar unmittelbar nach Beendigung der Beurlaubung wegen des Auslandsaufenthalts an der JMU gestellt werden.

Der Vorgang verläuft analog zur Anrechnung von Leistungen welche an anderen Universitäten innerhalb Deutschlands erbracht wurden.

Zusätzlich können Sie Sich anhand dieser Listevorab informieren, welche Leistungen von ausländischen Hochschulen vom Prüfungsamt auf Antrag angerechnet werden. Diese Module gelten pauschal als anrechnungsfähig.

Sofern Sie Module aus dieser Liste belegen, ist es nicht mehr erforderlich sich die Leistung von der jeweiligen Professorin bzw. vom jeweiligen Professor als äquivalent bestätigen zu lassen. Beachten Sie hierbei bitte, dass diese Liste in regelmäßigen Abständen gepflegt wird und einzelne Module wieder gestrichen werden können bzw. auch neue dazukommen.

Die Anrechnung neuer oder bisher nicht in der Liste erfassten Prüfungsleistungen erfolgt wie bisher im individuellen Verfahren nach Abstimmung mit dem Lehrstuhl bzw. der modulverantwortlichen Person.

Informationen zur Einsichtnahme finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

Nach Erreichen der erforderlichen 180 ECTS-Punkte können mit diesem Formular die Erstellung Ihrer Zeugnisunterlagenbeantragen.

Das Prüfungsamt informiert Sie per E-Mail, sobald die Unterlagen abholbereit sind.